Mitteilung - 19-12371

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 7 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) untersucht die jeweilige Katastrophenschutzbehörde die Katastrophengefahren, welche in ihrem Bezirk drohen.

 

Für das Stadtgebiet Braunschweig wurde entgegen der Äußerungen in den vergangenen Ausschusssitzungen ein Gefahrenkatalog mit 81 identifizierten Gefahren erstellt.

 

Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage dieser Mitteilung beigefügt.


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2019 - Feuerwehrausschuss - zur Kenntnis genommen