Anfrage (öffentlich) - 20-12943

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Sogenannte "Schottergärten" sind gemäß der Niedersächsischen Bauordnung nicht erlaubt. Aufgrund der seit Jahren regen Bautätigkeit in unserem Stadtbezirk haben wir folgende Fragen:

 

1. Wird die Verwaltung bei den aktuellen und absehbaren Neubauvorhaben ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Aussenanlagen richten?

 

2. Gibt es Erkenntnisse über bereits bestehende Schottergärten im Stadtbezirk, die möglicherweise nicht der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen?

 

gez. Frank Täubert

Fraktionsvorsitzender  

 

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Beschlüsse

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10.03.2020 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen