Beschlussvorlage - 20-13405
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschluss 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2019 wird mit einem Jahresüberschuss von 89.050,14 € und einem Bilanzgewinn von 99.003,07 € festgestellt.
- Der Bilanzgewinn wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Der Aufsichtsrat der SFB hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 30. April 2020 den Jahresabschluss 2019 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung des Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Fassung sowie die vorgeschlagene Gewinnverwendung empfohlen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2019 der Gesellschaft weist einen Überschuss von
89,1 T€ aus und einen Bilanzgewinn von 99,0 T€. Die Entwicklung der Aufwands- und
Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Der Jahresabschluss 2019 ist in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch die ohne Prüfungsfeststellungen beendete Prüfung des Förderprojektes „AVIONIK-Cluster“ durch die NBank und dem Landesrechnungshof erfreulich positiv beeinflusst. Eine von der SFB als Projektträgerin eingestellte Risikoposition in Höhe von 501,2 T€ (Verbindlichkeit gegenüber der NBank) konnte danach ertragswirksam (enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen) aufgelöst werden. Somit konnte u. a. auch die erwartete zukünftige Belastung der SFB durch Straßenausbaubeiträge im Jahr 2021 in Gesamthöhe von 218 T€, die aufwandswirksam den Rückstellungen zugeführt werden musste (davon im Jahr 2019
179 T€), mehr als kompensiert werden.
Weiterhin konnte in diesem Zusammenhang eine Risikoposition in Höhe von 320,8 T€ gegenüber der Stadt Braunschweig, die bisher als Verbindlichkeit ausgewiesen wurde, aufgelöst werden. Diese wird zur Eigenkapitalstärkung der Eigengesellschaft SFB der Kapitalrücklage zugeführt.
Im Weiteren ist der Jahresabschluss 2019 geprägt durch die Baumaßnahmen zum Umbau des Lilienthalplatzes (Abschluss Bauabschnitte I und II). Hierzu wird grundsätzlich verwiesen auf die Mitteilung für den Rat der Stadt Braunschweig vom 11. April 2016 (16-01754; „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“) sowie zuletzt die Mitteilung vom 27. Januar 2020 für den Finanz- und Personalausschuss am 30. Januar 2020 (19-12416; „Aktualisierung der Gesamtkosten der Maßnahme Umbau Lilienthalplatz“).
Die bei der SFB verbleibenden Baumaßnahmen am Lilienthalplatz finden sich im Anlagevermögen unter dem Posten „Anlagen im Bau“ in Höhe von 2.111,4 T€.
Die zu einem späteren Zeitpunkt an die Stadt bzw. die Braunschweiger Parken GmbH (gegen Herstellungskosten) weiterzugebenden Maßnahmenanteile sind zunächst im Materialaufwand zu verbuchen (2.116,0 T€). Zum Ertrag in Höhe von 1.916,4 T€ (Ertrag aus Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen) erfolgt eine korrespondierende Bilanzbuchung bei den Vorräten (unfertige Erzeugnisse). Hier werden die weiterzugebenden Maßnahmenanteile quasi ‚geparkt‘ (Hinweis: die Differenz zwischen dem Materialaufwand und dem Ertrag betrifft Maßnahmen im Bereich des Kurzzeitparkplatzes, die als städtebauliche Vorgaben nicht zur üblichen Ausstattung eines Parkplatzes gehören und damit nicht an die Braunschweiger Parken GmbH weiterberechnet werden können).
Finanziert wurden die Maßnahmen seitens der SFB durch die Kreditaufnahme in Höhe von 2,2 Mio. € sowie interimistisch durch eine Inanspruchnahme des städtischen Cash-Pool-Verbundes in Höhe von 3.327,5 T€. Die Cash-Pool-Mittel werden im Nachgang durch eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 2,15 Mio. € (siehe hierzu die Vorlage vom 18. November 2019 zum Wirtschaftsplan 2020 der SFB (DS 19-12215) sowie die Vorlage vom 27. November 2019 zur Übernahme einer städtischen Bürgschaft für dieses Darlehen (DS 19-12189)) und durch die Einnahmen aus der Weiterberechnung der o. g. Maßnahmenteile getilgt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde am 14. April 2020 erteilt.
Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2019 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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