Mitteilung - 20-12914-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 10. März 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es soll eine Sperrfläche am Einmündungsbereich Siedlerweg/Heidehöhe vor der Physiotherapiepraxis errichtet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Auftragen von Markierung auf Pflastersteinen ist grundsätzlich möglich. In dieser konkreten Situation ist allerdings davon auszugehen, dass sich die aufgebrachte Markierung immer wieder ablösen würde.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung ein absolutes Haltverbot durch Anfangs- und Endzeichen angeordnet.

 

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15.09.2020 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen