Mitteilung - 20-13977

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

§ 66 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 1. November 2016 wurde durch einen Ratsbeschluss am 18. Dezember 2018 geändert bzw. ergänzt. Den Stadtbezirksräten ist künftig einmal pro Jahr eine Übersicht der eingereichten Anfragen und Anträge inklusive des jeweiligen Bearbeitungsstandes vorzulegen.

 

Aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 sind die o. a. Angaben für den Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel für das Jahr 2019 zu entnehmen.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2020 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel - zur Kenntnis genommen