Stellungnahme - 20-14666-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.11.2020 bat die Fraktion die Linke um Klärung bis zur Ratssitzung, ob für die empirischen Befunde des Paritätischen die tatsächlichen Inanspruchnahmen von BuT-Leistungen oder die Bewilligungen erfasst würden.

 

Aus der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass sich die Expertise des Paritätischen auf die Quote der Bewilligungen und nicht auf die tatsächlichen Inanspruchnahmen bezieht, da diese Daten für den Bereich des SGB II nicht vorliegen.

 

Die in der Stellungnahme der Verwaltung (DS 20-14666-01) genannte Quote der Inanspruchnahme von ca. 27 % bezieht sich auf den Bereich des Rechtskreises Wohngeld.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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16.12.2020 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen

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13.07.2021 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen