Antrag (öffentlich) - 21-15025-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen geplanter Neubauvorhaben, die durch die Erstellung von Bebauungsplänen flankiert sind, sind die sozialräumlichen Erkenntnisse aus der integrierten Sozialstrukturplanung zukünftig frühzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.
 
Neben der formalen Beteiligung durch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. zur Feststellung der benötigten Plätze in Kindertagesstätten und Schulen) soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit den Fachkräften aus dem Sozialreferat eine gemeinsame Projektgruppe gebildet werden, um festzustellen, welche Bevölkerungsgruppen voraussichtlich zukünftig in den Neubaubereichen wohnen und evtl. arbeiten werden und welche Bedarfe sich daraus ableiten lassen.
 
Hierbei soll es sowohl um Wohnraumkapazitäten und Gewerbeflächen als auch um den Zuschnitt und die Verteilung von Außenflächen gehen. Ziel ist es, örtliche Begegnungsräume insoweit mit zu planen, dass attraktive Stadträume mit verbindlich vorhandenen Strukturen der Nachbarschafts- und Quartiersarbeit für die zukünftig dort wohnenden Menschen geschaffen werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Letztlich geht es bei der Stadtentwicklung immer um die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Braunschweiger*innen.

Vorgaben für die Ziele und erste Planungen entstehen in der Regel zunächst im Baudezernat. Erst im weiteren Verfahren der Bauleitplanung werden andere Belange berücksichtigt. Hier kommt es häufiger zu Interessenkonflikten, die vermieden werden könnten.

Gerade vor dem Hintergrund nur noch geringer bebaubarer Flächen im Stadtgebiet ist es umso wichtiger, die noch freien Flächen mit einer hohen Lebensqualität zu planen. Die Einbeziehung der Erkenntnisse aus der integrierten Sozialstrukturplanung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.


  

 

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Beschlüsse

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27.01.2021 - Planungs- und Umweltausschuss - zurückgestellt

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10.03.2021 - Planungs- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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23.03.2021 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen