Anfrage (öffentlich) - 21-15803

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nicht genutzte Außensitzplätze während der Zeit von Oktober bis März, die von Betreibern als Lagerfläche im öffentlichen Raum unentgeltlich genutzt werden, beeinträchtigen damit das Stadtbild in der Innenstadt teilweise beträchtlich – s. Foto.

 

  1. Sind die Betreiber nach der bezahlten Nutzungszeit verpflichtet, ihr Mobiliar zu entfernen?

 

  1. Sind Betreiber verpflichtet, die von 18.00 bis 23:00 Uhr geöffnet haben, ihr Mobiliar nach 23.00 Uhr zu entfernen, um während des Tages das Stadtbild nicht unnötig zu beeinträchtigen?

 

  1. Was wird die Verwaltung unternehmen, dass sperrmüllartige Ecken nicht mehr entstehen?

 

Gez. Friedrich Walz BIBS

 

 


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2021 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt - zurückgestellt

Erweitern

08.06.2021 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt - zur Kenntnis genommen