Anfrage (öffentlich) - 21-16766

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Erschließung des Baugebietes  "An der Schölke" hat sich verzögert, weil das OVG Lüneburg einem Normenkontrollantrag  gegen den gleichnamigen Bebauungsplan stattgegeben hat. Der Bebauungsplan musste das Festsetzungsverfahren deshalb erneut durchlaufen. Dazu ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Ist der Bebauungsplan "An der Schölke" in seiner Neufassung inzwischen als Satzung beschlossen, bekanntgemacht und rechtskräftig geworden? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Warum ist mit der Erschließung des Baugebietes noch nicht begonnen worden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden sein sollte bzw. wann kann mit einem Erschließungsbeginn gerechnet werden?

 

Gez. Henning Glaser

 

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08.09.2021 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet - zur Kenntnis genommen