Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Zuge des Beschlusses über den B-Plan Wenden-West (1. BA) wurde auch die Straßenplanung in Form des Nutzungsbeispiels in den politischen Gremien vorgestellt. Da damit die Grundzüge der Straßenplanung bereits festgelegt sind, erfolgt bei B-Plänen regelmäßig kein weiterer Beschluss über die Straßenplanung. Die Planung der Verkehrsanlagen Wenden West (1. BA) und damit die auf Basis dieser Planung festgesetzte Verkehrsfläche sieht keine bauliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg entlang der Veltenhöfer Straße vor. Dieses war zum damaligen Zeitpunkt der Planungs-Standard. Auf dieser Basis wurde die Ausführungsplanung für die Straßen erstellt, so dass die Ausschreibung der Baumaßnahmen nunmehr unmittelbar bevorsteht.

 

Die Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen in Braunschweig bei Neubaumaßnahmen ist noch nicht abgeschlossen, lediglich über die Trennung von Rad- und Gehweg bei Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen und Radwegverbreiterungen im Bestand gibt es einen Beschluss (DS 21-16665). Von diesem Beschluss ist die Gestaltung der Veltenhöfer Straße und der anderen Straßen im Baugebiet nicht erfasst, da sie in weiten Teilen als Neubau zu werten sind.

 

Um dennoch im Neubaugebiet Wenden-West Begrenzungsstreifen zu realisieren, wird die Verwaltung in Anlehnung an die Regelung für Bestandsbaumaßnahmen die kurzfristig in die Maßnahme integrierbare Lösung für bestandsnahe Maßnahmen, also einen 30 cm breiten weißen, taktil wahrnehmbaren Begrenzungsstreifen (s. DS 21-16665) vorsehen. So nnen ansonsten unvermeidbare Verzögerungen des Projektes Wenden-West (1. BA) und Mehrkosten vermieden werden.


 

Loading...