Anfrage (öffentlich) - 22-17628

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zwischen Am Soolanger und der Einmündung Richtung Ringgleisweg gibt es einen getrennten Geh- und Radweg, der in beiden Richtungen vom Radverkehr genutzt werden kann. Hinter der Einmündung zum Ringgleis zeigt das Verbotsschild (Z 254 StVO), dass ein weiteres Gerausfahren Richtung Karlstraße in diesem Bereich untersagt ist. Beobachtungen zeigen, dass dies von den Radfahrenden nicht akzeptiert wird. Legal ist eine umwegige Führung, um die Gliesmaroder Straße zu erreichen.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

1. Welche Gründe haben dazu geführt, dort den Zweirichtungsradweg enden zu lassen und das Verbotsschild zu installieren?

2. Besteht die Möglichkeit, das Verbotsschild (Z 254 StVO) zu entfernen, um die wichtige Radverkehrsverbindung Richtung Karlstraße (Fahrradstraße) und weiter in die Innenstadt zu legalisieren?
 

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Beschlüsse

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19.01.2022 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet - zurückgestellt

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09.03.2022 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet