Stellungnahme - 21-17265-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Auf dem Gehweg der Rautheimer Straße (im Abschnitt zwischen Möncheweg und Braunschweiger Straße) ist Radfahren in Richtung Rautheim erlaubt. Die Verwaltung hat die Anpassung der Beschilderung inzwischen angeordnet.

 

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Beschlüsse

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14.06.2022 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen