Anfrage (öffentlich) - 22-20063

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen schreibt zum Thema „Schrankenbau“:

„Hier haben sich zwei Systeme fest etabliert: das sogenannte „Niedersachsenschloss“, ein massives Einheitsschloss, welches in Forstkreisen so bekannt ist, dass eigentlich jeder Berechtigte hierfür einen Schlüssel besitzt, oder der Feuerwehrdreikantschlüssel (nach DIN 3223, M12). Beide Systeme sind gebräuchlich, aber regional auch unterschiedlich. Für Rettungskräfte und Feuerwehren ist eine rasche Zufahrt zu ermöglichen. Daher sollte gerade auf der örtlichen Ebene in jedem Rettungsfahrzeug ein Schlüssel verfügbar sein. Dies ist aber offenbar nicht flächendeckend der Fall.[1][1]

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wie viele Niedersachsenschlüssel gibt es Braunschweig?
 

2) Wie wird sichergestellt, dass alle berechtigten Notfallkräfte (z.B. Rettungssanitäter, Notärzte, freiwillige Feuerwehren) einen solchen Niedersachsenschlüssel haben?



 

[1] www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38255_Keine_Durchfahrt_für_Unbefugte_im_Wald, Hervorhebung Gruppe „Direkte Demokraten“


 

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Beschlüsse

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07.12.2022 - Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung - zur Kenntnis genommen