Mitteilung - 22-19915-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 10.11.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, ein absolutes Halteverbot in Hondelage in der Hegerdorfstraße auf der Westseite zwischen Hausnummern 35 und 33 einzuführen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und ein absolutes Haltverbot in Hondelage in der Hegerdorfstraße auf der Westseite zwischen Hausnummern 35 und 33 anordnen.


 

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19.01.2023 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode - zur Kenntnis genommen