Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-20243-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 24. Januar 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, die Gefahrenstellen auf dem Verbindungsweg für Fußnger und Radfahrer zwischen Hauptstraße und Lindenstraße zu beseitigen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung teilt mit, dass der Fuß-/Radweg zwischen Hauptstraße und Lindenstraße, im Bereich der Gellertstraße Hausnummer 9 und 10, auf einer Länge von ca. 35 m dieses Jahr entsiegelt wird. Aufgrund der vorhandenen Baumwurzeln ist in dem Bereich kein anderer Belag möglich außer einer wassergebundenen Decke.

 

Derzeitig bestehende Gefahrenstellen werden mittels Kaltasphalt vorab provisorisch ausgebessert.


 

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