Anfrage (öffentlich) - 23-21608

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit Stand vom 14.06. zeichnete sich ab, dass die bundesgesetzlich geplanten Pflichten zum Austausch von Heizungsanlagen bewährter Bauarten vom jeweiligen Vorhandensein kommunaler Wärmeplanungen abhängig gemacht werden.

Zu welchem Zeitpunkt wird eine entsprechende kommunale Wärmeplanung der Stadt Braunschweig fertiggestellt sein?
 

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Beschlüsse

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27.06.2023 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen