Mitteilung - 23-21806-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 23. August 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, dass auf dem Eichhahnweg ein Haltverbot von der Bevenroder Straße bis zum Drosselstieg eingerichtet wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und auf der Nordseite des Eichhahnwegs, zwischen Bevenroder Straße und Drosselstieg, ein absolutes Haltverbot einrichten.


 

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16.11.2023 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - zur Kenntnis genommen