Stellungnahme - 23-22498-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 10. November 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Damit die in Tempo 30-Zonen übliche Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, wurde das Verkehrszeichen "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung" zur Entfernung angeordnet.


 

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue - zur Kenntnis genommen