Stellungnahme - 23-22502-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 10. November 2023 (23-22502) wird wie folgt Stellung genommen:

 

zu 1):

 

Im Wesentlichen wird auf die Stellungnahme DS 20-13411-01 verwiesen. Es wurde bereits dargelegt, dass r den Neubau von Kindertagesstätten das Standardraumprogramm der Stadt Braunschweig verbindlich umzusetzen ist.

 

zu 2):

 

Kommunale Regelungen sind hierfür nicht maßgeblich.

 

Die nach Raumprogramm vorgesehenen Räumlichkeiten stehen ausschließlich für den Betrieb einer Kindertagesstätte zur Verfügung. Das Niedersächsische Gesetz für Kindertagestätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung als erlaubniserteilende Behörde schließen eine Doppelnutzung von Räumen einer Kindertagesstätte aus.

 

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue - zur Kenntnis genommen