Stellungnahme - 24-22921-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Beim Naturschutzgebiet „Mascheroder und Rautheimer Holz“ handelt es sich um eine Waldfläche, die sich nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet. Dementsprechend obliegt die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Wege nicht der Verwaltung, sondern dem Eigentümer.

 

Für die gestellten Fragen ist daher der Eigentümer zuständig.

 

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Beschlüsse

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21.05.2024 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen