Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23497-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 18.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, wie auf vielen Straßen im Stadtgebiet von Braunschweig auf der Alten Schulstraße eine zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für den Zeitraum von 22 h bis 6 h anzuordnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung verweist hierzu auf die Drucksachen 23-21406, 23-21408 und 23-21533.

 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Nachtzeitraum von 22-6 Uhr käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um rmschwerpunkte handelt.

 

Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.

 

r die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:

 

  1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung

(LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))

 

  1. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m)

 

Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Alte Schulstraße gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Nachtzeitraum nicht in Betracht.

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