Stellungnahme - 25-25064-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Gruppe Die LINKE./DIE PARTEI/BIBS vom 16. Januar 2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Eine gesetzliche Vorgabe für die Einordnung von Grenzwerten besteht nicht. Die Verwaltung bewertet einzelfallbezogen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten sowie der ermittelten Messergebnisse.

 

Zu 2.: Ja. Das Umfeld wie etwa umliegende Schulen und/oder Kindergärten sind insbesondere für weitergehende Maßnahmen der Verkehrsüberwachung (z. B. mobile Geschwindigkeitskontrollen mit Messfahrzeugen) im Rahmen der Verkehrssicherheit von Bedeutung.


 

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11.03.2025 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet - zur Kenntnis genommen