Stellungnahme - 25-25344-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Es existieren keine generalisierten Maximalhöhen für Hecken im Stadtgebiet. Teilweise gibt es Regelungen innerhalb von Bebauungsplangebieten.

Zu Frage 2: Der in Rede stehende Bewuchs ist keine angelegte Hecke, sondern ein aus Brombeeren dominierter Wildaufwuchs einer Gehölz-Sukzessionsfläche im städtischen Eigentum. Die Vegetation wird im Sicherheitsbereich (bis zu drei Meter) regelmäßig zum Ringgleis hin zurückgeschnitten, aber ansonsten nicht weiter gepflegt.


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2025 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet - zur Kenntnis genommen