Antrag (öffentlich) - 25-25800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, im direkten Zugangsbereich zur IGS Franzsches Feld im Bereich der Längsparkstände unter dem Zeichen 314 StVO (Parken), das Zusatzzeichen „Parken nur für Personenkraftwagen erlaubt“ (Z 1010-58 StVO) anzubringen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im direkten Zugangsbereich zur IGS Franzsches Feld auf der Grünewaldstraße werden auf den Längsparkständen in letzter Zeit große Wohnmobile dauerhaft abgestellt. Dadurch wird die Sicht eingeschränkt. Schüler*innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad ankommen und die Grünewaldstraße queren, um das Schultor zu erreichen, werden von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht gesehen und können den Bereich auch selbst schlecht einsehen.

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Beschlüsse

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21.05.2025 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet - geändert beschlossen