Mitteilung - 26-28164

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land Niedersachsen hat die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Leitprinzip gemacht. Nach § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berichtet der Oberbürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten dem Rat alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. 

 

Der Bericht für die Jahre 2022 bis 2024 wird hiermit vorgelegt (Anlage).

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.
 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.01.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

10.02.2026 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen