Stellungnahme - 26-28190-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Akzeptanzabgabe nach §§ 4, 5, 6 NWindPVBetG in den jeweiligen Stadtteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VI - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Grünflächenausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.01.2026
|
Sachverhalt
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 14.01.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Eine Akzeptanzabgabe wird erst dann erforderlich, wenn die vier Repowering-Windkraftanlagen errichtet und in Betrieb gegangen sind. Die Verwaltung ist aktuell noch mit der Abarbeitung der eingegangenen Widersprüche gegen die Genehmigung der 4 Windkraftanlagen beschäftigt. Nach den ergangenen Widerspruchsbescheiden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Klageerhebung. Die mögliche Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist derzeit daher noch nicht absehbar.
Die Verwaltung wird ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Regelungen des NWindPVBetG rechtzeitig erarbeiten und bezieht dabei auch die Erfahrungen aus Kommunen mit ein, die dafür bereits Regelungen getroffen haben. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung die politischen Gremien informieren.
Die gestellten Fragen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
