Beschlussvorlage - 26-28303
Grunddaten
- Betreff:
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Umwidmung der Zuwendung für das Haushaltsjahr 2026 - Poldeh e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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Entscheidung
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25.02.2026
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Sachverhalt
Die bisher geleistete Migrationsberatung wurde durch eine Landeszuwendung nach der Richtlinie Migrationsberatung gefördert und die Stadt Braunschweig hat die Kofinanzierung durch eine städtische Zuwendung, die im Vorbericht als Eigenanteil Landesförderung betitelt wird, sichergestellt.
Der Deutsch-Polnische Hilfsverein hat am 14. Oktober 2025 die Gewährung einer Landeszuwendung nach der Richtlinie Migrationsberatung für den Einzugsbereich in der Stadt Braunschweig i. H. v. 56.925,00 € beantragt.
Am 11. Dezember 2025 hat der Verein einen Ablehnungsbescheid des Nds. Landesamts für Soziales, Jugend und Familie erhalten. Die Ablehnung wird mit einer verfristeten Antragseinreichung begründet, von der eine Ausnahme nur in unterversorgten Gebieten prüfbar ist. Für den Einzugsbereich in der Stadt Braunschweig liegt jedoch nach Auffassung des Landes rechnerisch eine Überversorgung vor.
Im Haushaltsplan 2025/2026 sind 7.000,00 Euro für das Jahr 2026 zur Deckung des Eigenanteils an der Landesförderung vorgesehen. Der Zuwendungsbetrag ist an die Weiterführung des Projekts gebunden. Die Landesförderung sollte die Deckung der Personalkosten sicherstellen. Aufgrund des Ablehnungsbescheids kann das Projekt nur durch ehrenamtliche Kräfte gewährleistet werden. Für das Jahr 2027 kann bei Bedarf ein neuer Förderantrag beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden.
Die Umwidmung der Zuwendung kann die notwendigen Kosten für die Miete, Telefon und Internet auffangen.
