Antrag (öffentlich) - 26-28342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine übersichtliche Darstellung darüber zu erstellen, welche Schulen in städtischer Trägerschaft barrierearm oder barrierefrei ausgebaut sind und bei welchen Schulgebäuden bauliche Einschränkungen für Menschen mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen bestehen.

Diese Informationen sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden, beispielsweise im Rahmen der nächsten Ausgabe der städtischen Schulbroschüre sowie ergänzend auf der Internetseite der Stadt Braunschweig. 

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Sachverhalt

Kinder und Jugendliche mit einem körperlich-motorischen Förderbedarf werden – sofern keine weiteren Einschränkungen vorliegen – im Regelfall inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet. Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag ist dabei eine barrierearme bauliche Infrastruktur, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, Unterrichts-, Fach- und Gemeinschaftsräume selbstständig und ohne erhebliche Einschränkungen zu erreichen und zu nutzen.

In der Praxis sind die baulichen Voraussetzungen an den Schulen in Braunschweig sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere der teils hohe Gebäudebestand älterer Schulgebäude führt dazu, dass Barrierefreiheit nicht überall in ausreichendem Maße gegeben ist. Aufzüge, barrierearme Zugänge, sanitäre Anlagen oder ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen stehen nicht an allen Standorten zur Verfügung oder sind nur eingeschränkt nutzbar.

Für Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern mit körperlich-motorischen Einschränkungen stellt sich daher bereits bei der Schulwahl die zentrale Frage, welche Schulen über eine geeignete bauliche Ausstattung verfügen. Derzeit sind entsprechende Informationen jedoch nicht gebündelt und leicht zugänglich, sondern nur mit erheblichem Rechercheaufwand oder durch individuelle Rückfragen zu erlangen.

Eine transparente und leicht verständliche Übersicht über den Stand der Barrierefreiheit an den Schulen in städtischer Trägerschaft würde die Entscheidungsfindung für betroffene Familien erheblich erleichtern, zur Chancengleichheit beitragen und zugleich die Zielsetzung der inklusiven Beschulung unterstützen. 

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