Beschlussvorlage - 26-28352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verlegung sogenannter Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig im öffentlichen Straßenraum vor dem in der Vorlage bezeichneten Grundstück wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Gemäß § 93 Abs. 1 Ziffern 5 und 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Ziffer 8 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 in der derzeit geltenden Fassung entscheiden die Stadtbezirksräte über die Aufstellung von Kunstwerken. Vorliegend handelt es sich bei der Verlegung sogenannter Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig um derartige Kunstwerke. Dem Konzept des Projektes Stolpersteine entsprechend enthalten jeweils neu zu verlegende Steine den Namen der Opfer des Nationalsozialismus sowie kurze Angaben zum Geburtsjahr und zum jeweiligen Schicksal.

Der Verein „Stolpersteine für Braunschweig e.V.“ hat die folgenden Daten zu Frau Kiwasczynski/Ott ermittelt und der Verwaltung mitgeteilt:

Wabestraße 4, 38106 Braunschweig

Helene Kiwaczynski, geb. Kratzat, nach 1945 Ott

Geboren: 05.03.1901 in Schruben, Ostpreußen

Lebenslauf/Schicksal: Helene Kratzat besuchte ab 1907 die Volksschule. Sie heiratete 1922 in Braunschweig den am 24.04.1893 geborenen August Kiwaczynski. Das Paar bekam fünf Kinder. August Kiwaczynski wurde als Kommunist im Mai 1933 verhaftet und verstarb 1944 in Braunschweig.

Ausbildung/Beruf: Tätigkeit in der Landwirtschaft von 1914 bis 1918, später Fabrikarbeiterin.

Wohnort: Wabestraße 4

Grund der Verfolgung: Sog. Bibelforscherin (Zeugin Jehovas)

Verfolgung: Weil Helene Kiwaczynskis Ehemann als Kommunist in der Haftanstalt Braunschweig „schwer geprügelt wurde“, schrieb sie einen Brief an Ministerpräsident Klagges. Daraufhin kam sie vom 01.06.1933 bis 27.06.1933 in Schutzhaft. Nach der Verhaftung ihres Mannes arbeitete sie ab dem 22.11.1933 in der Jute- und Flachsspinnerei im Eichtal als Fabrikarbeiterin. Sie verweigerte konsequent den Hitler- und Fahnengruß und wurde am 05.04.1935 nach einem Betriebsappell fristlos entlassen, weil sie das Singen des von Horst Wessel komponierten Liedes, offizielle Parteihymne der NSDAP, verweigert und den Saal verlassen hatte. Ihr wurde das Arbeitsbuch abgenommen und sie durfte nur noch eine schlechter bezahlte Reinemachestelle annehmen. Helene Kiwaczynski war in den Jahren von 1933 bis 1938 mehrfach in sog. Schutzhaft. Am 28.04.1938 wurde sie ins Konzentrationslager Lichtenburg deportiert und blieb dort bis zum 28.04.1939.

Verlegungsort: Wabestraße 4

Grund der Verlegung: Auf Bitte von und Recherche durch Reiner Lüdtke von den Zeugen Jehovas.

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