Stellungnahme - 26-28385-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.02.2026 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Im Kurvenbereich des Harzblick/ Asseblick ist das Parken bereits durch die Straßenverkehrsordnung gesetzlich verboten. Damit dieses gesetzliche Parkverbot in Zukunft besser wahrgenommen wird, lässt die Verwaltung eine Grenzmarkierung (Zeichen 299) auftragen.


 

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Beschlüsse

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24.02.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest - zur Kenntnis genommen