Antrag (öffentlich) - 26-28483

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei Vermietung des DGH an Dritte und die Übergabe/Rückgabe der Räumlichkeiten an den / vom jeweiligen Nutzer so zu regeln bzw. zu optimieren, dass die Funktionsfähigkeit der Geräte sowie der ordentliche Zustand und die Sauberkeit der Räume / des Mobiliars nachhaltig gewährleistet sind.  

Reduzieren

Sachverhalt

Immer wieder werden von nachfolgenden Nutzern (u.a der regelmäßig anwesenden Vereine) Mängel und Missstände (besonders  nach Fremdvermietungen) entdeckt, wie 

  •           mangelnde Sauberkeit des DGH, insbesondere des Geschirrs (z.B. mussten Gläser und Geschirr vor dem Wintervergnügen der OF Thune erst abgewaschen werden, Gläser klebten sogar im Schrank fest.)
  •           fehlende Reinigung des Geschirrspülers (Eine regelmäßige Reinigung ist dringend notwendig, zwingend aber nach jeder Vermietung für eine Feier. Nach "Feierwochenenden" ist er oft total verdreckt mit Essenresten im Sieb - ein nicht tolerierbarer, unhygienischer Zustand)
  •           falscher Umgang mit Gefrierschrank (Der große Gefrierschrank in der Umkleide ist total verschimmelt. Vermutlich hat ihn jemand ausgestellt und die Tür zugelassen. Aufgrund des starken Schimmelbefalls ist er nicht mehr nutzbar, auch eine Reinigung wäre erfolglos. Schadenersatz?)
  •           defekte Zapfanlage (Die Zapfanlage funktioniert nicht mehr, da auch sie vermutlich nicht regelmäßig gereinigt wurde. Die Kühlfächer neben der Zapfanlage kühlen im hinteren Teil so stark, dass Getränke gefrieren - eine Überprüfung und ggf. Einstellung wäre nötig.)
  •           verschmutztes Mobiliar (viele Stühle/Bezüge sind total fleckig - eine Überprüfung und ggf. gezielte Reinigung wäre erforderlich.)

Fazit:

Fast alle Beschädigungen und Verunreinigungen wäre vermeidbar gewesen, wenn von vornherein auf Einhaltung der Regeln geachtet worden wäre, wie es früher mal hausmeisterlich üblich war. Eine sofortige  Mängelfeststellung und ggf. Mängelhaftung nach Vermietungen würde vor weit höheren Kosten für spätere (zu späte) Mängelbeseitung oder teurer Ersatzbeschaffung schützen.

gez. Heidemarie Mundlos, Sabine Schmiedler 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.03.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue