Stellungnahme - 26-28328-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage 26-28328 von Herrn Atakan Koçtürk vom 05.02.2026 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Informationen zu den Inhalten der Ratssitzung werden allen Bürgerinnen und Bürgern über unterschiedliche Formate vermittelt. So können sich diese insbesondere

  • im Vorfeld der Sitzung über die veröffentlichte Tagesordnung zu den anstehenden Themen informieren und gezielt entscheiden, ob sie den Livestream auf der städtischen Homepage verfolgen möchten,
  • die Aufzeichnungen der vergangenen Ratssitzungen als Video-on-Demand abrufen und darüber einzelne Tagesordnungspunkte, bestimmte Redebeiträge sowie diskussionsintensive Debatten direkt ansteuern,
  • die Videobotschaft des Oberbürgermeisters aufrufen, in der dieser die wichtigsten Beschlüsse des Rates im Anschluss an die jeweilige Sitzung zusammenfasst.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Braunschweig mit ihren Auftritten bei Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn und Tiktok weitere Kanäle geschaffen, um neben den spezifischen Pressemitteilungen mit separaten Social-Media-Posts Informationen im Zusammenhang mit den Sitzungen des Rates zu kommunizieren. Sie nimmt damit gezielt Personengruppen in den Blick, die nicht zu den Nutzerinnen und Nutzern der klassischen Medien gehören und gibt ihnen die Möglichkeit, sich vielseitig zu informieren.

 

Zu 2.

Die Öffentlichkeitsarbeit von Städten und Gemeinden dient dazu, das jeweilige Handeln darzustellen, Transparenz zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Entscheidungen sowie Dienstleistungen zu informieren.

 

Zu den Informationsaufgaben der Kommune gehört es auch, über Ergebnisse politischer Prozesse, insbesondere Ratsbeschlüsse, zu informieren, jedoch nicht, den politischen Diskurs als solchen aufzuarbeiten oder zusammenzufassen. Dies würde das Neutralitätsgebot der Verwaltung verletzen. Die Stadt Braunschweig ist insofern gehalten, die politische Willensbildung in Gänze für eine eigene Meinungsbildung abzubilden. Die Darstellung der jeweiligen politischen Positionen obliegt den Medien und den politischen Akteuren selbst.

 

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen ist zudem durch die rechtlichen Grenzen, die sich aus der in Art. 5 Grundgesetz normierten freien Pressearbeit ableiten, beschränkt. Eine Aufbereitung von Ratsdebatten oder Darstellung des politischen Diskurses durch die Stadtverwaltung ist damit nicht vereinbar.

 

Zu 3.

Die Kommunikation der Stadt Braunschweig wird stetig weiterentwickelt und an die bestehenden Anforderungen angepasst. Eine Aufbereitung von Ratsdebatten über das hinaus, was bereits erfolgt (siehe Antwort zu 1.), ist aus den geschilderten Gründen jedoch nicht angezeigt.

 

Speziell für eine stärkere Teilhabe junger Menschen an demokratischen, kommunalpolitischen Prozessen wurden in Braunschweig das Jugendbüro sowie das Jugendparlament eingerichtet. Hierüber besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen sich und ihre Meinungen und Belange in den Kontext der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung einbringen.
 

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2026 - Ausschuss für Vielfalt und Integration - zur Kenntnis genommen