Stellungnahme - 26-28325-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rolle der Stadt Braunschweig bei der aktiven Gewinnung internationaler Fachkräfte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; 0800 Stabsstelle Wirtschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Vielfalt und Integration
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.02.2026
|
Sachverhalt
Zur Anfrage von Herrn Atakan Koctürk vom 05.02.2026 [DS 26-28325] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig ist Mitglied des Fachkräftebündnisses Südostniedersachsen, in dem sich 28 Arbeitsmarktakteure der Region zusammengeschlossen haben. Neben der regionalen Arbeitsagentur gehören u. a. auch Kammern, Verbände, Gewerkschaften und kommunale Gebietskörperschaften zum Fachkräftebündnis. Zentrale Aufgabe des Bündnisses ist es, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, aber auch zur Fachkräftegewinnung zu leisten. Umfangreiche Informationen zum Fachkräftebündnis können über die Webseite https://www.fachkraeftebuendnis-son.de abgerufen werden. Arbeitsmarktakteure können Projekte zur Förderung dort einreichen.
Aktuell befinden sich 12 laufende Projekte im Fachkräftebündnis in der Umsetzung mit dem Schwerpunkt der Fachkräfteentwicklung. Unter anderem auch zwei Projekte des Welcome Centers. Das Projekt „ExperTUN“ beschäftigt sich mit der Fachkräftegewinnung aus Tunesien, das Projekt „welcometogether“ mit der Integration internationaler Fachkräfte. Die Stadt Braunschweig fördert, neben anderen Kommunen, das Welcome Center mit 30.000 € jährlich. Informationen über das Welcome Center sind unter der Webseite https://welcome-center-der-region.de/ verfügbar.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH steht dabei ebenfalls im Austausch mit den maßgeblichen Arbeitsmarktakteuren und bildet dabei eine Schnittstelle zu den ortsansässigen Betrieben. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass die Bedarfe der Arbeitsmigration und der dabei aktiven Gewinnung internationaler Fachkräfte je nach Branche bzw. Berufsbild und damit auch die Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Auf entsprechende Initiativen und Beratungsangebote weist die Wirtschaftsförderung einerseits hin und präsentiert andererseits auch ‚Best Practice‘ Beispiele von Betrieben.
Bezogen auf die Hochschulen begleitet an der TU Braunschweig das Team des International Student Supports internationale Studierende vom ersten Kontakt bis zum Studienabschluss. Der Bereich ist dem International House zugeordnet (https://www.tu-braunschweig.de/international-house). Außerdem unterstützt die TU Braunschweig auch geflüchtete Studierende, Studieninteressierte und Wissenschaftler*innen dabei, den Einstieg in das deutsche Studien- und Hochschulsystem zu finden. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.tu-braunschweig.de/refugees
Ein Beratungsangebot für ausländische Studierende bietet auch die Stabsstelle International Office und regionale Entwicklung der Hochschule für bildende Künste (https://www.hbk-bs.de/organisation/dezernate-und-stabsstellen/international-office-und-regionale-entwicklung/).
Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig ist ebenfalls Ansprechpartnerin für internationale Fachkräfte sowie Unternehmen und bietet kompakt Informationen zur Gewinnung, Anerkennung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland an. Sie informiert über Unterstützungsangebote, Verfahren und Ansprechpartner*innen. Mehr unter: https://www.ihk.de/braunschweig/aus-und-weiterbildung/fachkraeftesicherung/auslaendische-fachkraefte
Zu Frage 2:
Fachkräfte im ausländerrechtlichen Sinne sind Ausländer*innen mit qualifizierter beruflicher oder anerkannter akademischer Ausbildung. Ausländische Berufsausbildungen und akademische Abschlüsse müssen mit deutschen Ausbildungen bzw. Hochschulabschlüssen vergleichbar sein.
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse richtet sich nach den Berufsqualifikationsfeststellunggesetzen des Bundes und des Landes Niedersachsen und ist für reglementierte Berufe (z. B. Medizinberufe, Rechtsberufe) sowie der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Fachkraft mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG zwingend vorgesehen. Die zuständigen Anerkennungsstellen sind berufsspezifisch (zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer).
Anerkennungsstellen von ausländischen akademischen Abschlüssen sind die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder die Ingenieurkammer Niedersachsen. Auf dem Infoportal anabin werden umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise angeboten. Es unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. In Braunschweig gibt es zudem die Anerkennungsberatungsstelle bei der VHS. Eine Begleitungsberatung bietet auch das Welcome Center.
Die Einreise ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten ist i. d. R. nur mit einem gültigen Visum zur Beschäftigung möglich, das von den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen erteilt wird. Bestimmte Staatsangehörige (u. a. Australien, Israel, Japan, Kanada, USA) dürfen ohne gültiges Visum ins Bundesgebiet einreisen und bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung beantragen.
Erteilungsvoraussetzungen sind jeweils: ein konkretes Arbeitsplatzangebot, (anerkannte) Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, Berufsausübungserlaubnis sowie Sprachkenntnisse bei reglementierten Berufen, gültiger Pass, Sicherung des Lebensunterhaltes. Bei Fachkräften über 45 Jahren muss das Gehalt mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze betragen.
Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten können zudem zur Arbeitsplatzsuche, die 6 Monate nicht überschreiten darf, ins Bundesgebiet einreisen. Für das nötige Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Chancenkarte) werden Nachweise über die anerkannte ausländische Qualifikation, die Sicherung des Lebensunterhaltes, ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Deutschkenntnisse benötigt. Qualifikationen bzw. Tätigkeiten im Gesundheitswesen erfordern zudem eine Berufsausübungserlaubnis bzw. die entsprechende Zusicherung.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation nach § 16 d AufenthG zu erhalten. Neben den oben genannten Voraussetzungen muss der Bedarf an der Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme festgestellt worden sein.
Einen Gesamtüberblick der unterschiedlichen Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte ist unter https://www.make-it-in-germany.com zu finden.
Zu Frage 3:
Handlungsmöglichkeiten der Kommunalverwaltung zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sollen in der Integrationsplanung zukünftig im Handlungsfeld Arbeit, Wirtschaft & Beschäftigung bearbeitet werden. Schon jetzt wird das Thema wie folgt behandelt, so zum Beispiel:
- Einrichtung des Welcome Centers als Anlaufstellen für internationale Fachkräfte und hiesige Unternehmen (siehe auch Antwort auf Frage 1)
- Bereitstellung von Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen (Türkisch, Englisch, Arabisch u. a.).
- Netzwerkarbeit im Bereich der Unterstützung bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch lokale Beratungsstellen.
- Mitwirkung im Netzwerk Vielfalt in Unternehmen
- Runder Tisch Arbeitsmarktintegration als Aufbau eines Netzwerks zwischen kommunalen Unternehmen, Handwerksbetrieben und internationalen Fachkräften
- Beratungsangebot des Welcome Centers für lokale Betriebe zu Diversity, Anti-Diskriminierung und interkultureller Kompetenz.
- Unterstützung und Bekanntmachung bei Freizeit- und Bildungsangeboten, um soziale Kontakte zu erleichtern über einen geplanten Newsletter im Bereich Integration
- Förderung von Interkulturellen Vereinen und Begegnungsprojekten über die Richtlinie Integration
- Öffentlichkeitsarbeit des Sozialreferats, die Vielfalt sichtbar macht und Vorurteile abbaut
- Unterstützung der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
Weiterhin vorstellbar im Zuge der Integrationsplanung und dem dazugehörigen noch anstehenden Beteiligungsprozess u.a.:
- Organisation von Orientierungsveranstaltungen, um Integration in Stadt/Region zu erleichtern (Wohnung, Kita, Schulen, Freizeit) im Sinne einer umfassenden Willkommenskultur
- Angebot von Sprachkursen in Kooperation mit der Volkshochschule und anderen Trägern, diese für diese spezielle Zielgruppe weiter ausbauen
- Vermittlung von Patenschaften oder Mentoring durch Ehrenamtliche oder lokale Netzwerke
- Organisation von Jobmessen oder Recruiting-Events speziell für internationale Fachkräfte.
- Vereinfachung und Abbau von Barrieren bei relevanten Verwaltungsdienstleistungen von Anmeldungen, Meldeverfahren, Kita- und Schulzugängen für Zuwandernde
- Schnelle und klare Information über lokale Förderprogramme, Wohnraum, Kinderbetreuung, Anerkennung adressatengerecht bereitstellen
Darüber hinaus gibt es bereits jetzt die Möglichkeit für Unternehmen, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) einzuleiten, um die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich zu verkürzen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Braunschweig kann bei der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit Sitz in Osnabrück beantragt werden. Dafür muss die jeweilige ausländische Fachkraft ihrem Arbeitgeber eine Vollmacht erteilen. Zur Durchführung des Verfahrens schließt der Arbeitgeber mit der Zentralstelle dann eine Vereinbarung. Die Zentralstelle prüft anschließend die ausländerrechtlichen Voraussetzungen und beteiligt - soweit erforderlich - weitere Behörden (zum Beispiel Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit). Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erteilt die Zentralstelle für die Arbeitskraft eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung. Auf Grundlage der Vorabzustimmung entscheidet die Auslandsvertretung nach vollständiger Antragstellung durch die Arbeitskraft über die Visumerteilung. Das gesamte Verfahren sollte innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden sich hier: https://beschleunigtes-fachkraefteverfahren.niedersachsen.de/startseite
