Stellungnahme - 26-28327-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage von Herrn Atakan Koctürk vom 05. Februar 2026 [DS 26-28327] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Beantwortung der Frage nach der Anzahl von Menschen mit Fluchtgeschichte in Braunschweig, die sich in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen befinden, ist nur eingeschränkt möglich, da keine einheitliche Statistik vorliegt, die alle relevanten Personengruppen und Lebenslagen abbildet. Zudem wird die Personengruppe der Geflüchteten in vielen Statistiken nicht gesondert erhoben, sondern lediglich über Hilfskategorien wie Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus angenähert.

 

Die verfügbaren Daten erfassen jeweils nur Teilbereiche und beziehen sich auf unterschiedliche Personengruppen, Rechtskreise und Erhebungslogiken (z. B. Beschäftigungsstatistiken, Leistungsbezug, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder Ausbildungsstatistiken). Eine Zusammenführung dieser Daten ist nur begrenzt möglich.

Aussagen zur Qualifikationsadäquanz der Beschäftigung sind auf kommunaler Ebene in der Regel deshalb nicht möglich. Zwar lassen sich Tätigkeits- bzw. Anforderungsniveaus statistisch abbilden, ein systematischer Abgleich zwischen individueller Qualifikation, anerkannten Abschlüssen und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit – insbesondere im Kontext einer Fluchtgeschichte – ist jedoch nicht leistbar. Entsprechende Aussagen können daher nur indirekt erfolgen.  So können beispielsweise Forschungsdaten des IAB, insbesondere die IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter, Hinweise auf Qualifikationsadäquanz liefern. Diese zeigen unter anderem, dass viele Geflüchtete zunächst in Helfertätigkeiten beschäftigt sind, mit zunehmender Aufenthaltsdauer der Anteil qualifizierter Beschäftigung steigt und mehrere Jahre nach der Ankunft rund die Hälfte der erwerbstätigen Geflüchteten Tätigkeiten ausübt, die einen Berufs- oder Hochschulabschluss erfordern.

 

Insgesamt kann die Fragestellung deshalb nur differenziert nach den einzelnen Möglichkeiten vorhandener statistischer Quellen beantwortet werden. Eine vollständige, quellenübergreifende Darstellung aller Menschen mit Fluchtgeschichte in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung in Braunschweig ist mit den derzeit verfügbaren Daten nicht möglich.

 

Eine Annäherung an die Frage „Wie viele Menschen mit Fluchtgeschichte sich aktuell in Braunschweig in Arbeit und Ausbildung befinden?“ ist über die Statistik des Jobcenters zu Beschäftigten nach Staatsangehörigkeiten – Deutschland, Länder und Kreise (Quartals­zahlen) möglich, da diese Daten über eine Indexbildung nach Staatsangehörigkeiten einen Teil der erwerbstätigen Personen mit Fluchtgeschichte abbilden. Bemerkenswert dabei ist der Umstand, dass aus der Ländergruppe Asylherkunftsländer im Juni insgesamt 2.347 Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Das waren 305 Personen mehr als im Vorjahr und eine Steigerung um 14,9%. Die Gruppe ist somit die prozentual am stärksten steigende Gruppe. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen insgesamt nur um 0,1% gesteigert wurden, die der Deutschen um 1120 bzw. 0,9% gesunken (Siehe Anhang 1 zur Stellungnahme).

 

Zu Frage 2:

Die Verwaltung hat in der Regel keine originäre Zuständigkeit für die formale Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Die Durchführung der Anerkennungs­verfahren liegt – abhängig vom jeweiligen Beruf – bei den zuständigen Stellen der Länder, Kammern (z. B. IHK, HWK) oder Fachbehörden. In Braunschweig v.a. bei der Anerkennungsberatungsstelle bei der VHS. Eine Begleitungsberatung bietet auch das Welcome Center.

Eine unmittelbare Entscheidungs- oder Beschleunigungskompetenz im Anerkennungs­verfahren selbst besteht seitens der Kommune grundsätzlich nicht. Kommunale Zuständig­keiten ergeben sich jedoch mittelbar im Rahmen der Begleitung, Koordination und Unter­stützung, nicht jedoch in der Entscheidung über die Anerkennung selbst.

Typische Gründe für Verzögerung oder Scheitern aus der Praxiserfahrung decken sich mit Ergebnissen aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung am Beispiel Ukrainischer Geflüchteter:

Wichtige empirische Befunde aus dieser Untersuchung lauten:

Quellenhinweis: Brücker, H., Rother, N., Schupp, J. u. a. (2017–2025): IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Sozio-ökonomisches Panel (SOEP), Forschungszentrum des BAMF. https://doku.iab.de/forschungsbericht/2025/fb0525.pdf 

 

Zu Frage 3:

Eine direkte Beschleunigung formaler Anerkennungsverfahren liegt in der Regel nicht in kommunaler Zuständigkeit, da diese bei den jeweils zuständigen Anerkennungsstellen der Länder bzw. Kammern angesiedelt sind. Die Stadt Braunschweig trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten jedoch durch frühzeitige Beratung, Koordination, finanzielle Unterstützung und Netzwerkarbeit dazu bei, Verfahren vorzubereiten, Verzögerungen zu vermeiden und Übergänge in Qualifizierung oder Beschäftigung zu erleichtern.

Zur Begleitung und Unterstützung von Anerkennungsverfahren gut ausgebildeter zugewanderter oder geflüchteter Menschen stehen Kommunen, Vereinen und Projekten verschiedene Beratungs-, Förder- und Kooperationsinstrumente auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung. Ziel ist es, Anerkennungsprozesse zu begleiten, Qualifikationslücken zu schließen und eine möglichst zügige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

 

Die Stadt Braunschweig unterstützt und begleitet im Netzwerk Integration folgende Akteure und Institutionen und wird diese auch in der Fortschreibung der Integrationsplanung beteiligen um ggf. weitere Synergien zu heben und Schnittstellenproblematiken zu beseitigen.

 

  1. Beratungs- und Informationsangebote

 

  1. Förder- und Unterstützungsinstrumente
  • Fördermöglichkeiten der Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit (z. B. Übernahme von Kosten für Anerkennungsverfahren, Anpassungsqualifizierungen, Sprachkurse, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)
  • Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen
  • ESF-geförderte Projekte zur beruflichen Integration

 

  1. Sprach- und Qualifizierungsangebote
  • Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
  • Anpassungsqualifizierungen und Brückenmaßnahmen
  • Teilqualifizierungen oder Nachqualifizierungen zur Erlangung eines inländischen Berufsabschlusses
  •  
  1. Kommunale Handlungsmöglichkeiten
  • Vernetzung von Kammern, Arbeitgebern, Bildungsträgern, Kommune, Agentur für Arbeit, Welcome Center und Beratungsstellen im Runden Tisch „Arbeitsmarktintegration“ unter der Federführung der Dezernate V und III
  • Unterstützung bei der Koordination von Verfahren und Informationsweitergabe
  • Finanzielle Unterstützung des Welcome Centers
  • Projektförderung für niedrigschwellige Begleitangebote, beispielsweise im Bereich Pflege
  • Kontinuierliche Beobachtung von potenziellen Fördermöglichkeiten und Ansprache von geeigneten Trägern


 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2026 - Ausschuss für Vielfalt und Integration - zur Kenntnis genommen