Stellungnahme - 26-28350-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Begegnungsstätte am Wasserturm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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25.02.2026
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Sachverhalt
Seit 2009 betreibt der DRK-Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V. die Begegnungsstätte „Am Wasserturm“ in der Hochstraße 13. Neben der Begegnungsstätte sind in den Räumlichkeiten die Nachbarschaftshilfe „Am Wasserturm“ sowie seit 2021 das Quartiersprojekt Mitte-Ost verortet.
Zum 31.03.2026 hat der Eigentümer der Immobilie den Mietvertrag für die Begegnungsstätte aus Eigenbedarfsgründen gekündigt. Somit wird der Betrieb der Begegnungsstätte zu diesem Datum eingestellt. Daneben ist die stiftungsbasierte Förderung des Quartiersprojektes Mitte-Ost zum 31.12.2025 ausgelaufen.
Die Begegnungsstätte „Am Wasserturm“ erhält eine städtische Zuwendung zum Betrieb, welche im Jahr 2025 78.160 Euro betrug. Bis zum Ende des Mietvertrages wird die Zuwendung für 2026 anteilig gewährt.
Trotz der anstehenden Schließung der Begegnungsstätte „Am Wasserturm“ sind Möglichkeiten der Begegnung im Östlichen Ringgebiet vorhanden. Diese bieten u. a. das Begegnungszentrum Stadtpark, die Begegnungsstätte der LAB, die Brunsviga, das Kinder- und Jugendzentrum KIEZ, das Familienzentrum Böcklinstraße sowie die ansässigen Kirchengemeinden. Zudem wird zeitnah das MitMachEck der Bürgerstiftung in der Nußbergstraße 9 eröffnen.
Grundsätzlich ist sich die Verwaltung vor dem Hintergrund vielfältiger gesellschaftlicher Entwicklungen des zunehmenden Bedarfs an niedrigschwelligen Begegnungsmöglichkeiten außerhalb der Familien- und Arbeitszusammenhänge bewusst.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat 120 – Östliches Ringgebiet vom 09.02.2026 [DS 26-28350] wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der eigentümerseitig erfolgten Eigenbedarfskündigung des Mietverhältnisses sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten, die Begegnungsstätte am bestehenden Ort zu erhalten.
Die Verwaltung bedauert die Schließung der Begegnungsstätte außerordentlich, kann jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des daraus resultierenden Rechts des Eigentümers, Mietverträge zu kündigen, keinen Einfluss darauf nehmen.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit die weitere Umsetzung des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren erfolgen kann.
