Stellungnahme - 26-28520-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand CoLiving-Campus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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12.03.2026
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Sachverhalt
Die Anfrage „Sachstand CoLiving Campus“ (DS Nr. 26-28520) der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue vom 26. Februar 2026 wird wie folgt beantwortet:
Zwischen der Stadtverwaltung und der Technischen Universität (TU) Braunschweig wurde eine Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet, in der die grundsätzliche Bereitschaft aller Partner festgelegt wurde, die Projektplanung CoLiving Campus einschließlich und insbesondere der Bauleitplanung - unter der Planungshoheit der Stadt Braunschweig - voranzutreiben. Im Kontext dieser Kooperationsvereinbarung stehen aktuell noch Rückmeldungen der zuständigen Ministerien des Landes Niedersachsen zu Rückfragen der TU Braunschweig bezüglich der Übernahme möglicher Erschließungskosten aus. Sobald diese vorliegen, wird die Stadtverwaltung im nächsten Verfahrensschritt die Kooperationsvereinbarung dem Rat der Stadt Braunschweig vorlegen, um zur Unterzeichnung ermächtigt zu werden.
Als Basis für die Bauleitplanung soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Braunschweig, der Siegerentwurf von NUWELA und Klawiter verwendet werden. Der Wettbewerbsentwurf soll entsprechend konkretisiert werden. Auf Basis dieser Überarbeitung sollen die nächsten Verfahrensschritte der Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Zur Genese des Projektes wird auf den Ratsbeschluss „Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des ISEK-Projektes CoLiving Campus“ (DS Nr. 22-19646) vom 22. November 2022 verwiesen.
