Antrag (öffentlich) - 26-28781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob an der T-Kreuzung Ziegelwiese / Ziegelkamp das Verkehrszeichen 102 („Vorfahrt von rechts“) rechtlich zulässig aufgestellt werden kann, und – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – dieses Verkehrszeichen zeitnah zu installieren.
 

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Sachverhalt

 An der T-Kreuzung der Straßen Ziegelwiese und Ziegelkamp gilt die Regelung „rechts vor links“. In der Praxis wird diese Vorfahrtsregel jedoch häufig missachtet. Es kommt regelmäßig vor, dass Fahrzeuge auf der Straße Ziegelkamp ohne Abbremsen oder Anhalten geradeaus weiterfahren. Bereits mehrfach kam es zu gefährlichen Situationen und auch zu Verkehrsunfällen.

Aufgrund der wiederkehrenden Vorfahrtsverstöße besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden. Eine klarere Kennzeichnung der Vorfahrtsregelung könnte zur Ver-besserung der Verkehrssicherheit beitragen.

 

Gez.

 

Dr. Garbe

Fraktionsvorsitzender
 

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