Beschlussvorlage - 26-28973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig wird vorbehaltlich der befürwortenden Stellungnahme des Stadtsportbundes Braunschweig e. V. ein Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung des Leistungssportes Leichtathletik gewährt.

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.8.2 die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensportes gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e.V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.

 

Die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG) hat einen Zuschuss in Höhe von 22.000,00 € für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2026 beantragt. Im Sinne einer möglichst leistungssportlichen Ausrichtung haben sich diverse Braunschweiger Sportvereine in der LG zusammengeschlossen.

 

Für das Jahr 2026 ist ein Leichtathletik-Gesamtbudget in Höhe von rd. 126.700,00 € geplant. Große Anteile der anfallenden Kosten werden durch die zwei größten Mitgliedsvereine der LG (BTSV Eintracht von 1895 e. V. sowie Braunschweiger MTV von 1847 e. V.) abgedeckt. Der Förderverein der LG beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 14.000,00 € an den anfallenden Ausgaben.

 

Das Ziel der LG und der angehörigen Sportvereine ist es, Leichtathletik in Braunschweig auf möglichst hohem Niveau zu treiben, Erfolge bei deutschen, norddeutschen und Landesmeisterschaften zu erzielen und dadurch das Image der Stadt Braunschweig als Leichtathletikhochburg über die Grenzen Braunschweigs hinaus zu vertreten. Insbesondere für diese Saison-Höhepunkte ist eine spezifische Vorbereitung der Athletinnen und Athleten notwendig.

 

Die LG-Athletinnen und Athleten haben neben ihrem Vereinstraining in der LG die Möglichkeit, auf einem höheren Niveau zusammen mit anderen Spitzenathletinnen und -athleten zu trainieren und sich gezielt auf nationale und internationale Wettkämpfe vorzubereiten.

 

Zahlreiche nationale und internationale Titel im Jahr 2025 zeugen von der Arbeit, die in der LG geleistet wird. So wurden auch einige der Sportlerinnen und Sportler bei der städtischen Ehrung der Meisterinnen und Meister am 4. März 2026 für ihre Erfolge geehrt.

 

Ein der Ziffer 3.8.2 entsprechendes Leistungssportkonzept liegt der Verwaltung vor, die Stellungnahme der Stadtsportbundes Braunschweig e. V. (SSB) steht allerdings noch aus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der befürwortenden Stellungnahme des SSB gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie der Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Förderung des Leistungssportes Leichtathletik im Jahr 2026 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.

 

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