Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28123-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat 221 (Weststadt) regt an, dass an der Querung der Donaustraße in Höhe des „Hochspannungsparks“ eine Fahrradampel installiert wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung ersetzt die aktuelle Fußgängerschablone mit einer Kombischeibe für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer, so dass zukünftig ein rechtskonformes Queren mit dem Fahrrad möglich ist. 

 

Eine separate Signalisierung des Radverkehrs mit eigener Furt würde einen hohen baulichen und damit finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Daher wird davon abgesehen.
 

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