Beschlussvorlage - 26-29020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Projektförderantrag für die kulturellen Anteile des Magnifestes 2026 in Höhe des Fehlbetrages von 30.000 EUR als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2026 wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

I. Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V.:

Die Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. hat für das II. Halbjahr 2026 einen Antrag auf Projektförderung zur Durchführung des Magnifestes 2026 gestellt. Die beantragten Mittel dienen der Finanzierung der kulturellen Programmbestandteile, insbesondere des Bühnenprogramms. Das Kinderfest am Löwenwall befindet sich derzeit noch in Abstimmung und Planung.

Für diese kulturellen Anteile ergeben sich gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtausgaben i.H.v. 90.180 EUR. Eine vollständige Deckung über Standgebühren oder sonstige Einnahmen ist nicht gegeben. Daher wird eine Förderung des verbleibenden Fehlbetrages beantragt. Der Antragsteller hat gegenüber der Verwaltung erneut die Bedeutung einer städtischen Förderung für die Durchführung des Magnifestes hervorgehoben.

Für das Jahr 2025 wurden durch den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) Projektfördermittel i.H.v. 30.000 EUR bewilligt. Der Verwendungsnachweis für 2025 wurde vollständig und prüffähig eingereicht. Die Prüfung des Verwendungsnachweises konnte ohne Beanstandungen bearbeitet werden.

II. Bewertung des Antrages & außerordentliche vorfristige Entscheidung:

a.   Vorfristige Entscheidung für das II. Halbjahr 2026

Die Antragsfrist für das II. Halbjahr 2026 endet am 31. Mai 2026. Eine Entscheidungsvorlage über die gesamten Zuwendungen aus Projektfördermitteln über 5.000 EUR könnte dem AfKW daher erst frühestens zu seiner Sitzung am 2. September 2026 vorgelegt werden, da erst dann eine vollständige Antragslage vorliegt.

Die Durchführung des Magnifestes ist vom 4. bis 6. September 2026 geplant. Nach Auskunft des Antragstellers ist dies mit erheblichem zeitlichen Vorlauf verbunden. Der Antragsteller hat gegenüber der Verwaltung erklärt, dass eine verbindliche Förderzusage im Frühsommer 2026 erforderlich sei, um die Planung sowie die vertraglichen Bindungen für Programmpunkte, Infrastruktur und Technik rechtzeitig umsetzen zu können. Eine spätere Entscheidung über die Förderhöhe, im Rahmen der regulären Beratung der Projektförderanträge für das II. Halbjahr in der Sitzung des AfKW am 2. September 2026, würde nach Aussage des Vereines die Realisierbarkeit des kulturellen Programmes gefährden. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, die Entscheidung über den Antrag des Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. vorzuziehen.

b. Bewertung des Förderantrages

Die Entscheidungszuständigkeit für Anträge über 5.000 EUR obliegt dem AfKW.

Aufgrund der außerordentlichen Strahlkraft des Magnifestes in die Region und der Beliebtheit in der Stadt ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung in der Größenordnung von 30.000 EUR aus den Projektfördermitteln zu rechtfertigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer derartigen Förderhöhe insgesamt nur noch Projektfördermittel i.H.v. 86.267,79 EUR für das II. Halbjahr 2026 zur Verfügung stehen. Hierdurch wird die Förderung der Braunschweiger Kulturlandschaft absehbar im II. Halbjahr 2026 weniger vielfältig ausfallen müssen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.05.2026 - Ausschuss für Kultur und Wissenschaft - ungeändert beschlossen