Beschlussvorlage - 26-29037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den nachfolgend aufgeführten Sportvereinen werden vorbehaltlich einer abschließenden positiven Prüfung der jeweils zuständigen Fachabteilungen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von bis zu 151.251,79 € gewährt:

1. Braunschweiger Judo-Club e. V. - Instandsetzung der Frauenumkleide:

bis zu 18.000,00 €

2. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e.V. - Reparatur der Tennishallenheizung:

bis zu 6.400,00 €

3. BTSV Eintracht von 1895 e.V. - Sanierung der Zäune auf der Tennisanlage:

bis zu 5.745,50 €

4. Familiensportverein Braunschweig e.V. - Sanierung der nordöstlichen Hälfte des Daches des Sportheims:

bis zu 32.899,50 €

5. Schützenverein Broitzem von 1957 e.V. - Austausch von sechs Stahltüren und Fassadenarbeiten Sportpistolenstand:

bis zu 10.874,16 €

6. Schützenverein Querum von 1874 e.V. - Lärmschutzmaßnahmen:

bis zu 12.484,13 €

7. SV Olympia 92 Braunschweig e.V. - Energetische Sanierung des Sportheims und der Sporthalle und Erneuerung der Duschanlagen in der Sporthalle:

bis zu 64.848,50 €. 

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

Gemäß Ziffer 3.6.2.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für die Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende grundsätzlich entscheidungsreife Zuschussanträge mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 151.251,79 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2.1 der Sportförderrichtlinie fallen und die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie sowie der Zuwendungsrichtlinien der Stadt Braunschweig erfüllen:

 

1. Braunschweiger Judo-Club e. V. - Instandsetzung der Frauenumkleide:

Der Braunschweiger Judo-Club e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 18.000,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 36.000,00 € aus.

In den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu erheblicher Schimmelbildung gekommen, was eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzenden darstellt. Der Verein beabsichtigt eine vollständige Entkernung des Bereichs inkl. Austausch der Rohrleitungen, Fenster sowie Einsatz von neuen Lüftern und Lampen. Ebenso soll das Waschbecken verlegt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Braunschweiger Judo-Club e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 18.000,00 € für die Instandsetzung der Frauenumkleide als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

2. Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e.V. - Reparatur der Tennishallenheizung:

Der Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e.V.(BTHC) beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.400,00 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 12.800,00 € aus.

Im vergangenen Winter fiel die Tennishallenheizung des BTHC aus. Der Vereine konnte eine Notheizung ausleihen, hat jedoch gleichzeitig den Zuschussbedarf für die Reparatur der Bestandsheizung angezeigt. Insbesondere aufgrund der geringen Zahl an Tennishallenplätzen in Braunschweig wird die Maßnahme als besonders förderungswürdig eingeschätzt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Braunschweiger Tennis- und Hockey-Club e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.400,00 € für die Reparatur der Tennishallenheizung als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

3. BTSV Eintracht von 1895 e.V. - Sanierung der Zäune auf der Tennisanlage:

Der BTSV Eintracht von 1895 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 5.745,50 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 11.491,00 € aus.

Die Ballfangzäune auf der Tennisanlage sind altersbedingt verschlissen und teilweise beschädigt. Die Fachfirma beabsichtigt eine vollständige Demontage sowie Überarbeitung der Zäune inkl. der Installation eines Zugangstors zur Tennisanlage für einen einfacheren Zugang von Pflegemaschinen.

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.745,50 € für die Sanierung der Zäune auf der Tennisanlage als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

4. Familiensportverein Braunschweig e.V. - Sanierung der nordöstlichen Hälfte des Daches des Sportheims:

Der Familiensportverein Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 32.899,50 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 65.799,00 € aus.

Das Dach ist seit Jahrzehnten in Nutzung und unterliegt mittlerweile starkem Verschleiß. So sind die Betonsteine der Dachabdeckung in hohem Maße verwittert. Die Situation hat sich durch das Eindringen von Regenwasser verschärft und es ist eine Schädigung der Bausubstanz zu befürchten. Außerdem ist die Isolierung durch Mardereinwirkung stark beschädigt.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Familiensportverein Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 32.899,50 € für die Sanierung der nordöstlichen Hälfte des Daches des Sportheims als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

5. Schützenverein Broitzem von 1957 e.V. - Austausch von sechs Stahltüren und Fassadenarbeiten am Sportpistolenstand:

Der Schützenverein Broitzem von 1957 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.874,16 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 21.748,32 € aus.

Für Schützenvereine bestehen aufgrund der teilweisen Lagerung von Sportwaffen in den Vereinsräumlichkeiten besondere Sicherheitsvorschriften. Aus diesem Grund beabsichtigt der Schützenverein Broitzem den Austausch von sechs Stahltüren. Ebenso sollen auf dem Sportpistolenstand Fassadenarbeiten durchgeführt werden, um altersbedingte Abnutzungen auszubessern.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Broitzem von 1957 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.874,16 € für den Austausch von sechs Stahltüren und Fassadenarbeiten am Sportpistolenstand als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

6. Schützenverein Querum von 1874 e.V. - Lärmschutzmaßnahmen:

Der Schützenverein Querum von 1874 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 12.484,13 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 24.968,26 € aus.

Auf den Pistolenständen sowie dem Langwaffenstand sollen diverse Maßnahmen (u.a. die Beplankung aller schallharten Flächen, Einbringung von Schallschutztunneln) dazu beitragen, die von der Schießanlage ausgehende Lärmbelastung in Richtung der Anwohnenden zu senken.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Querum von 1874 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.484,13 € für die Lärmschutzmaßnahmen als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

7. SV Olympia 92 Braunschweig e.V. - Energetische Sanierung des Sportheims und der Sporthalle und Erneuerung der Duschanlagen in der Sporthalle:

Der SV Olympia 92 Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 64.848,50 € für die genannte Maßnahme. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 129.697,00 € aus.

Die Duschanlagen in der vereinseigenen Sporthalle sind stark sanierungsbedürftig und sollen erneuert werden. Zusätzlich sollen in diesem Zusammenhang Sporthalle und Sportheim mit Photovoltaik-Anlagen sowie Wärmepumpen ausgestattet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Olympia 92 Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 64.848,50 € für die energetische Sanierung des Sportheims und der Sporthalle und Erneuerung der Duschanlagen in der Sporthalle als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Bei den Zuschussanträgen liegen noch keine abschließenden Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen vor. Die Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse steht daher unter dem Vorbehalt, dass die Fachabteilungen jeweils positive Stellungnahmen abgeben.

 

Weitere Anträge der 1. Priorität "Instandsetzung auf Grund von Sicherheitsmängeln und zur Gefahrenabwehr" gemäß der o.g. Ziffer 3.6.2.1 liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.

 

Der Verwaltung liegen noch zahlreiche weitere Zuschussanträge (sowohl im konsumtiven, als auch im investiven Bereich) vor, welche jedoch noch nicht abschließend bearbeitet bzw. noch nicht entscheidungsreif sind. Die Verwaltung befindet sich in diesen Fällen noch in der Prüfung und steht in Kontakt mit den antragstellenden Sportvereinen.
 

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