Stellungnahme - 26-28879-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anfrage der AfD-Fraktion vom 29.04.2026 beantwortet die Verwaltung nach Einbindung der Braunschweig Zukunft GmbH wie folgt:

Zu Frage 1.:

Der Landkreis Helmstedt hatte sich im Jahr 2023 erfolgreich um eine Förderung für eine Machbarkeitsstudie für das geplante Gewerbegebiet A2/A39 beworben (Förderantrag Strukturhilfen Helmstedt – Landesrichtlinie für investive Maßnahmen). Die Förderung war allerdings nur auf das Gebiet des Landkreises Helmstedt beschränkt. Eine strukturelle Beteiligung der drei Partnerkommunen Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Landkreis Wolfenbüttel war daher zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Im März 2024 hat die Stadt Braunschweig gegenüber dem Landkreis Helmstedt erklärt, dass sie, um die nach wie vor hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Region zukünftig besser bedienen zu können, der weiteren Entwicklung positiv gegenübersteht und beabsichtigt, sich im weiteren Verfahren zu beteiligen. Die Ergebnisse der Ende 2024 veröffentlichten Studie belegen eine grundsätzliche Machbarkeit und bildeten die Grundlage für die weitere Entwicklung und Planung des interkommunalen Gewerbegebietes. Im Ergebnis ist eine gewerbliche Entwicklung auf 82 ha (brutto) der geprüften Fläche grundsätzlich machbar.

Die Stadt Braunschweig ist nach wie vor interkommunaler Partner in dem Prozess, steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Landkreis Helmstedt und hat ihr grundsätzliches Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes bekundet (vgl. DS-Nr. 25-25329). Ein Austausch zu dem aktuellen Stand des Vorhabens bzw. Verfahrens fand vor wenigen Wochen statt. Die Gründung einer Organisation zur Projektumsetzung wird derzeit vorbereitet. Die künftige Rolle der Stadt Braunschweig wird derzeit von der Verwaltung geprüft und im weiteren Verfahren der Rat beteiligt.

Zu Frage 2.:

Es sind bislang keine Kosten für die Stadt Braunschweig bei diesem Projekt entstanden.

Zu Frage 3.:

Grundlage für die Gewerbeflächen-Entwicklungsplanung der Stadt Braunschweig ist derzeit noch das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2016 (DS-Nr. 16-01721). Es enthält mehrere Entwicklungspotenziale wie das gemeinsame Gewerbegebiet mit Salzgitter, aber auch das Eisenbahn-Ausbesserungswerk in der Bahnstadt sowie Flächen in Rüningen (Thiedestraße-Ost) und Hondelage (Peterskamp). Diese Potenziale sind bereits als Gewerbliche Bauflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellt. 

Das Konzept wird in diesem und dem kommenden Jahr als Integriertes Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept (IGEK) neu aufgestellt und wird sich auf Basis einer Gewerbeflächen-Bedarfsprognose für die Stadt Braunschweig neben den bestehenden Gebieten auch mit potenziellen neuen Gewerbestandorten befassen. Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (DS-Nr. 25-26862) sind solche Standorte bereits als Gewerbeflächen-Potenziale dargestellt. Weitere Standorte neben den oben genannten sind besonders Dibbesdorf-Wendhausen, Senefelder Straße-Nord und Ölper Kreuz.

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Beschlüsse

Erweitern

12.05.2026 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen