Stellungnahme - 26-28875-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Land & Lions: Park- und Verkehrskonzept zum Tag der Niedersachsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaft
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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12.05.2026
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Sachverhalt
Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) nimmt in ihrer Funktion als Veranstalterin des Tag der Niedersachsen 2026 (TdN) zu der Ratsanfrage der SPD-Fraktion vom 29.04.2026 wie folgt Stellung:
Der TdN 2026 findet vom 12. bis 14. Juni 2026 in der Braunschweiger Innenstadt statt, erwartet werden bis zu 350.000 Besucherinnen und Besucher an den drei Veranstaltungstagen. Als Großereignis mit landesweiter Strahlkraft stellt die Veranstaltung hohe Anforderungen an Flächenmanagement, Sicherheit und Infrastruktur, insbesondere aber auch an die Verkehrs- und Besucherlenkung.
Die verkehrliche Abwicklung zum Tag der Niedersachsen 2026 basiert auf einem im Rahmen der Veranstaltungsplanung eigens beauftragten integrierten Mobilitätskonzept, das alle Verkehrsarten (ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Fuß- und Radverkehr) berücksichtigt und eng mit Sicherheits- und Veranstaltungsplanung abgestimmt ist. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes sicherzustellen, Verkehrs- und Besucherströme zu lenken und gleichzeitig die Erreichbarkeit der Innenstadt sicherzustellen.
Zu Frage 1.:
Für die Dauer der Veranstaltung wird die Innenstadt großräumig vom Durchgangsverkehr entlastet und in Teilen gesperrt. Der motorisierte Individualverkehr wird über definierte Hauptachsen und Umfahrungsrouten geführt. Gleichzeitig wird die Braunschweiger Verkehrs-GmbH erhebliche Taktverdichtungen im Rahmen eines Sonderfahrplans umsetzen, um die Beförderung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern verlässlich bewältigen zu können. Der ÖPNV übernimmt eine zentrale Rolle bei der An- und Abreise, dies wird in der Veranstaltungskommunikation auch entsprechend gewichtet. Eine weitere Maßnahme ist die frühzeitige Verlagerung des Verkehrs auf Park & Ride-Angebote, um zusätzliche Belastungen im innerstädtischen Bereich zu vermeiden. Ergänzend kommen ein abgestimmtes Verkehrslenkungssystem, temporäre Umleitungen sowie klare Wegeführungen für Fuß- und Radverkehr zum Einsatz. Für das erwartete, höhere Fahrradaufkommen werden temporäre mobile Abstellanlagen an neuralgischen Punkten zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2.:
Zur Aufnahme des erwarteten Besucheraufkommens stehen alle bestehenden innerstädtischen Parkhäuser und fast alle Tiefgaragen (Ausnahme Tiefgarage Magni, Sperrung aus Sicherheits- und Verkehrsgründen und Nutzung für die Veranstaltungslogistik) zur Verfügung. Zudem wird das bestehende Park & Ride-Angebot ausgeweitet, hier werden zusätzliche Parkflächen an folgenden Orten eingerichtet:
- Messegelände (Eisenbüttler Straße, ca. 2.000 Stellplätze)
- Parkplatz/Parkhaus Volkswagen Financial Services (Schmalbachstraße, ca. 950 Stellplätze)
- Parkplatz Siemens (Ackerstraße, ca. 700 Stellplätze)
Diese Flächen sind an leistungsfähige ÖPNV-Verbindungen angebunden (u. a. über Straßenbahn und Bus), sodass eine direkte Weiterfahrt in die Innenstadt gewährleistet ist. Insgesamt stehen damit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung, um den prognostizierten Stellplatzbedarf zu decken und gleichzeitig eine gezielte Lenkung der Verkehrsströme vorzunehmen. Das Verkehrskonzept verfolgt ausdrücklich das Ziel, Pkw-Verkehre möglichst früh abzufangen und auf den Umweltverbund zu verlagern.
Zu Frage 3.:
Die temporäre Nutzung zusätzlicher privater Stellplatzflächen wird grundsätzlich als sinnvolle Ergänzung des Parkraumkonzepts bewertet. Voraussetzung hierfür sind jedoch eine geeignete Lage (insbesondere mit Anbindung an ÖPNV oder Shuttle), verkehrliche Erschließbarkeit sowie eine organisatorische und vertragliche Umsetzbarkeit. Der prognostizierte Stellplatzbedarf ist durch die oben genannten Maßnahmen gedeckt, darüber hinaus gibt es eine weitere optionierte Stellfläche, die bei Bedarf aktiviert werden kann. Sollte sich darüber hinaus weiterer Bedarf ergeben, würden entsprechende Optionen, etwa bei großflächigen Einzelhandelsstandorten, im weiteren Planungsprozess geprüft und bei Eignung angefragt werden.
