Stellungnahme - 26-28957-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 11.05.2026 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Taxen- und Mietwagengewerbe sieht sich seit längerer Zeit deutschlandweit vor Herausforderungen gestellt. Neben Corona, einem veränderten Kundenverhalten in den Abendstunden und gestiegenen Kosten und damit Preise sind Mietwagen auf den Markt gekommen, die ihre Fahrten über digitale Plattformen vermitteln. Diese neuen Wettbewerber bieten ihre Fahrten oft zu erheblich niedrigeren Preisen an.

 

Zu Frage 1:

 

In Braunschweig gibt es neben den 82 Taxiunternehmen mit 138 Fahrzeugen aktuell 20 Mietwagenunternehmen mit 77 Fahrzeugen. Das insolvente Unternehmen hat seine zuletzt noch 11 Konzessionen zurückgegeben. Mit einschneidenden Beeinträchtigungen der Mobilitätsversorgung ist nicht zu rechnen.

 

Der Verlust von Arbeitsplätzen beim insolventen Unternehmen ist zu bedauern. Allerdings haben auch die neuen Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrten über digitale Plattformen vermitteln (4 Unternehmen mit 45 Fahrzeugen) ihre Betriebssitze in Braunschweig. Es sind in den zurückliegenden Monaten also auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden. 

 

Zu Frage 2:

 

Das Taxigutachten soll Ende des Jahres vorliegen. Es wird die Grundlage für zukünftige Entscheidungen des Rates über den Taxentarif sowie über die Anzahl der Konzessionen in Braunschweig liefern. Der Gutachter arbeitet derzeit an einem Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Sinne von § 13 Abs. 4 PBefG. In diesem Zusammenhang wird auch das Phänomen der plattformvermittelten Mietwagen beleuchtet, denn dieses hat mittlerweile erhebliche Auswirkungen auf das Taxengewerbe.

 

Zu Frage 3:

 

Es gibt in Braunschweig mehrere Unternehmen, die sich mit besonders ausgestatteten Fahrzeugen der Mobilitätsversorgung für mobilitätseingeschränkte Personen widmen. Bisher sind keine Einschränkungen bekannt geworden.

 

Auch neue Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrten über Plattformen vermitteln, werden von der Verwaltung im Rahmen der Konzessionierung intensiv überprüft. Hinweisen auf Fehlverhalten wird in Abstimmung mit anderen Behörden nachgegangen. Bislang konnten Missstände in einem Ausmaß, wie es aus anderen Ballungsräumen berichtet wird, nicht festgestellt werden.

 


 

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12.05.2026 - Rat der Stadt Braunschweig - zur Kenntnis genommen