Mitteilung - 26-28910

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Unterbringung

 

Im Jahr 2025 wurden 286 Personen (Vorjahr: 247 Personen) in Wohnungslosen-einrichtungen der Stadt Braunschweig aufgenommen, 278 Personen (Vorjahr: 265 Personen) haben die Unterkünfte im selben Zeitraum verlassen und wurden z.B. mit Wohnraum versorgt.

 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich der Einweisungen wohnungsloser Personen stellt sich wie folgt dar:

 


 

 


Per 31.12. des jeweiligen Jahres waren folgende Haushalte/ Personen in städtischen Einrichtungen ordnungsrechtlich untergebracht:

 

 

 

Die am 31.12.2025 untergebrachten Haushalte/ Personen waren auf folgende Einrichtungen verteilt:

 

Gemeinschaftsunterkunft An der Horst 

29 Haushalte

Insgesamt 29 Personen

Niedrigschwellig betreute Unterkunft in der Sophienstraße

12 Haushalte

Insgesamt 12 Personen

Familiennachzüge, Spätaussiedler, Ukrainische Rückkehrer im Vienna

19 Haushalte

Insgesamt 51 Personen

Dezentrale Unterkünfte

122 Haushalte

Insgesamt 145 Personen

Unterbringung nach Kooperationsvertrag

9 Haushalte

Insgesamt 11 Personen

Gesamt

191 Haushalte

Insgesamt 248 Personen

 

Die zum Stichtag 31.12.2025 untergebrachten 248 Personen umfassten 94 Frauen und 154 Männer.

 

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Nutzerinnen und Nutzer, die 2025 in den städtischen Wohnungslosenunterkünften (ohne Sophienstraße) untergebracht waren, betrug 403 Tage (Vorjahr: 380 Tage).

 

2. Geschlecht und Altersstruktur

 

In 2025 wurden 179 männliche und 107 weibliche Personen in städtische Wohnungslosenunterkünfte eingewiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Altersstruktur der insgesamt 286 Personen:

3. Gründe der Wohnungslosigkeit

 

Die Menschen sind aus den verschiedensten Gründen wohnungslos geworden. Die von den betroffenen Personen genannten Gründe sind nachfolgend aufgeführt (Vorjahr in Klammern):

 

  • Geflüchtete aus der Ukraine (aus Wohnraum u. Rückkehrer)

40

Personen

(40)

  • Wohnungsverlust durch Verhalten, Verwahrlosung, Mietschulden oder eigene Kündigungen (Stelle 50.12 war nicht involviert)

38

Personen

(24)

 

  • Zwangsräumungen, die durch die Prävention der Stelle 50.12 nicht verhindert werden konnten

30

Personen

(39)

  • Spätaussiedler

25

Personen

(11)

  • Familienzusammenführung Geflüchtete

21

Personen

(24)

  • Beendigung Unterbringung Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig

18

Personen

(16)

 

  • Rauswurf bei Freunden/ Bekannten

17

Personen

(15)

  • Trennung

16

Personen

(12)

  • Entlassung aus Krankenhaus und Therapie

15

Personen

(17)

  • Entlassung aus Haft

15

Personen

(12)

  • Unterbringung nach Kooperationsvertrag

13

Personen

(0)

  • Beendigung der Unterbringung an den WSO für Geflüchtete

9

Personen

(7)

  • Ohne festen Wohnsitz

7

Personen

(12)

  • Rauswurf von der Familie

7

Personen

(7)

  • Zuzug aus dem Ausland

      7      

Personen

(6)

  • Brand/Wasserschaden, Wohnung nicht bewohnbar, Nutzungsuntersagung aus Brandschutzgründen

5

Personen

(3)

  • Ausstieg aus Prostitution

3

Personen

 

(2)

Gesamt

  286

Personen

 

 

4. Besondere Problemlagen

In den Unterkünften werden überwiegend Menschen mit multiplen Problemlagen untergebracht. Signifikant ist die Kombination aus psychischen Einschränkungen, Suchtmittelabhängigkeit (Alkohol, Tabletten, harte Drogen), Verwahrlosungstendenzen und Verhaltensauffälligkeiten. Dieser Personenkreis zeigt oft wenig Krankheitseinsicht bzw. lehnt vorhandene Hilfsangebote entschieden ab. Innerhalb dieser Gruppe hat die Anzahl der Frauen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten spürbar zugenommen. Dazu zählt auch ein zeitweiliges aggressives und gewaltbereites Auftreten.

 

Es wird sozialpädagogische Betreuung angeboten, um die Menschen zu begleiten, ihnen passende Hilfen anzubieten und die Wohnungslosigkeit möglichst schnell zu beenden. Probewohnmaßnahmen helfen bei der Integration in Wohnraum und ermöglichen den Abschluss eines Mietvertrages nach einem Jahr.

 

Einige Menschen haben aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur leider große Probleme, Rücksicht auf andere zu nehmen. Davon sind sowohl städtisches Personal, das Personal des eingesetzten Sicherheitsdienstes als auch die anderen nutzenden Personen betroffen. Die Gewaltvorfälle gegenüber städtischen Mitarbeiter*innen haben zugenommen. Die Stadtverwaltung hat aus diesem Grund Schutzmaßnahmen wie Deeskalationsseminare, persönliche Schutzausrüstung, einen durchgehenden Sicherheitsdienst in der Unterkunft An der Horst und Arbeiten zu zweit in allen städtischen Unterkünften eingerichtet.

 

Des Weiteren laufen aktuell Planungen, eine Videoüberwachungsanlage in den allgemein zugänglichen Bereichen der Unterkunft und des Geländes An der Horst zu installieren, um dem diensthabenden städtischen Personal bzw. dem eingesetzten Personal des Sicherheitsdienstes einen Überblick über ausgewählte Bereiche zu ermöglichen und somit effektiver die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Unterkunft zu wahren. Bei offensichtlich eskalierenden Situationen kann schon im Vorfeld die Polizei hinzugezogen werden, sodass sich das eingesetzte Personal nicht unvorbereitet in eine Konfliktsituation begibt und sich damit nicht selbst in Gefahr bringt. Zudem können in medizinischen Notfällen oder bei Bränden umgehend Rettungskräfte verständigt und so wertvolle Zeit gewonnen werden.

 

Um Konflikte zu vermeiden ist aktuell die Errichtung von zehn einfachen Lodges (ca. fünf davon barrierefrei) mit „einfacher“ Einrichtung, einer Kochmöglichkeit, einem Kühlschrank, einer Elektroheizung und einer Nasszelle auf dem Gelände An der Horst geplant. Die finanziellen Ressourcen wurden im städtischen Haushalt vorgesehen. Die Umsetzung konnte aufgrund von baurechtlichen Vorgaben bisher noch nicht erfolgen, wird aber aller Voraussicht nach in zwei Bereichen auf dem Grundstück An der Horst umgesetzt.

 

Die Unterbringung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und pflegerischem Bedarf hat zugenommen. Es muss beobachtet werden, ob dauerhaft ausreichend barrierearme Plätze vorhanden sind.

 

Leider werden auch immer wieder vermeintlich wohnungslose und hilflose Personen von der Polizei oder nach Krankenhausentlassung in die Unterkunft An der Horst gebracht. Eine Sensibilisierung für die nicht vorhandenen Hilfsmöglichkeiten (keine Versorgung mit Lebensmitteln, keine Pflege) ist eine dauerhafte Aufgabe.

 

5. Zusammenfassung

Die Anzahl der in den städtischen Wohnungslosenunterkünften aufgenommenen Personen ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr 2024 gestiegen. Wohnungsverluste durch Verhalten, Verwahrlosung, Mietschulden oder eigene Kündigungen (Stelle 50.12 war nicht involviert) sind stark gestiegen. Nicht zu verhindernde Zwangsräumungen stellen einen weiteren Hauptgrund der Wohnungslosigkeit dar, sind aber im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken.

 

Die Kapazitäten in der Wohnungslosenunterkunft An der Horst sind durch den Brandschaden eines Wohnblocks (An der Horst 1) noch immer deutlich eingeschränkt. Seit dem 02.07.2020 sind dort 14 Zimmer zur Unterbringung unbewohnbar geworden. Die Arbeiten zum Auf- und Umbau wurden in 2025 wieder aufgenommen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte fertig gestellt werden.

 

In der niedrigschwellig betreuten Unterkunft Sophienstraße 1 werden seit 2023 ebenfalls umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt, sodass die dortigen Belegungskapazitäten ebenso sehr eingeschränkt sind, die Arbeiten gehen gut voran.

 

Im Verlauf der Jahre haben sich in den dezentralen Unterkünften die Unterbringungszahlen – u.a. auch aufgrund der genannten Umstände – von 125 Personen in 78 Haushalten (Stand: 31.12.2019) auf 145 Personen in 122 Haushalten (Stand: 31.12.2025) erhöht. Leider war nicht jede dort untergebrachte Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur in der Lage, in dieser Unterbringungsform Fuß zu fassen. Es kam vermehrt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Vermieterseite. Deshalb mussten einzelne Personen leider nach einiger Zeit in einer anderen Unterkunft untergebracht werden.

 

Die sozialpädagogische Betreuung gestaltet sich anhaltend aufwendiger, sodass insgesamt festzustellen ist, dass hierfür nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Leider wirkt sich das auch auf die Vorbereitung von evtl. geeigneten Personen zum Umzug in eine eigene Wohnung aus. Potentielle Kandidat*innen bedürfen einer zeitintensiven pädagogischen Vorbereitung. Hierfür steht immer weniger Zeit zur Verfügung.

 

Die Auslastung der städtischen Wohnungslosenunterkünfte lag 2025 bei durchschnittlich 79 Prozent. Im Verlauf des Jahres gab es hier keine nennenswerten Schwankungen. Es ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Plätze sofort wieder belegt werden können, da Zimmer nicht selten von den nutzenden Personen verwahrlost und zugemüllt zurückgelassen werden und vor einer Neubelegung umfassend renoviert werden müssen.

 

Die Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen, wie das bundesweit der Fall ist. Die Verwaltung versucht, einem weiteren Anstieg mit guter Präventionsarbeit und engagierter Arbeit der ZSW entgegenzuwirken. Wichtige Bausteine sind auch die gute Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und die erfolgreiche Kooperation mit der Wohnungswirtschaft.

 

Da von einer Entspannung des Braunschweiger Wohnungsmarktes derzeit nicht ausgegangen werden kann, sind insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt weiterhin benachteiligt und benötigen umfangreiche Unterstützung.


 

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