Anfrage (öffentlich) - 26-28836

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet Wohnungslosigkeit zu vermeiden und setzt diese Pflichtaufgabe mit einer Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen um. Es stellt sich allerdings immer wieder die grundsätzliche Frage, ob dies ausreichend ist.

Jährlich wird dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit über die jeweiligen Unterbringungen in den städtischen Einrichtungen berichtet. Im Bericht für das Jahr 2024 (25-25779) wird mitgeteilt, dass insgesamt 247 Personen aufgenommen wurden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei über einem Jahr (380 Tage) und durch den Anstieg von Wohnungslosigkeit bei Frauen, war die Geschlechterquote fast ausgeglichen (137/110). Zu den Gründen der Wohnungslosigkeit wird erwähnt, dass 16 Personen/Jugendliche wohnungslos wurden, weil die Unterbringung durch: „Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig“ beendet wurde. Weitere 12 Personen wurden wohnungslos, weil sie aus der Haft entlassen wurden.

Nicht mitgeteilt wird, ob es zu einer Differenzierung der Unterbringung (Sucht, Ruhebereiche etc.) kommt und wie der praktische Umgang mit Haustieren in den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen ist.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Warum werden überhaupt Personen von freien Trägern „Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig“ in die Wohnungslosigkeit entlassen?

2. Wie ist der praktische Umgang mit Haustieren?

3. Welche Differenzierung gibt es in den städtischen Wohnungslosenunterkünften hinsichtlich Sucht, Geschlecht, Familien und Ruhebereichen?  

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