Antrag (öffentlich) - 26-29065
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbewirtschaftung; Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen: Einführung zentraler Schlüsselsafes in Sporthallen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt, CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sportausschuss
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Vorberatung
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05.06.2026
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, Schlüsselsafes in Sporthallen mit mechatronischen Schließsystemen einzurichten, um den Zugang zu Innenschlüsseln sicherzustellen. Ein Zeitplan für die Umsetzung ist dem Sportausschuss und dem FPDA zeitnah vorzulegen.
- Für den unter Nr. 1 genannten Zweck wird über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von bis zu 70.000 € zugestimmt.
- Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 70.000 €.
Sachverhalt
Die Stadt Braunschweig hat in den vergangenen Jahren damit begonnen, ihre Sporthallen mit mechatronischen Schließsystemen auszustatten, um den Zugang für Schulen und Vereine flexibler, effizienter und unabhängiger vom Einsatz städtischen Personals zu gestalten. Dieses Ziel entspricht auch den Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung und bietet erhebliche Vorteile hinsichtlich Nutzungsautonomie, Ressourcenschonung und Verwaltungsaufwand.
In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch eine entscheidende Lücke: Die Umrüstung beschränkte sich bislang überwiegend auf die Außentüren der Sporthallen. Die Innentüren etwa zu Umkleiden, Sanitärbereichen und Geräteräumen verbleiben weiterhin in einem rein mechanischen Schließsystem. Dadurch ist ein hybrides System entstanden, das die angestrebten Effizienzgewinne deutlich einschränkt. Nutzende Vereine sind gezwungen, parallel zu den Transpondern für den Gebäudezugang auch mit physischen Schlüsseln für Innenräume zu arbeiten. Dies führt nicht nur zu organisatorischem Mehraufwand, sondern auch zu erhöhten Risiken durch Schlüsselverluste, zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei der Schlüsselvergabe sowie einer fortbestehenden Abhängigkeit von Schließdiensten.
Um die Vorteile der bereits installierten Transpondersysteme konsequent nutzbar zu machen, ist zwingend die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur erforderlich. Die Installation von zentral zugänglichen Schlüsselsafes innerhalb der Sporthallen stellt hierfür eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung dar. Durch die Koppelung dieser Safes an die vorhandenen Transpondersysteme kann der Zugang zu den mechanischen Innenschlüsseln kontrolliert, dokumentiert und zugleich deutlich vereinfacht werden. Vereine benötigen künftig nur noch ein einheitliches Zugangsmedium, während die sichere Aufbewahrung der Schlüssel vor Ort gewährleistet ist.
Da die mechatronischen Schließsysteme für die Außentüren bereits realisiert wurden, duldet die ergänzende Einrichtung der Schlüsselsafes keinen Aufschub bis zum Beschluss über die Haushaltssatzung 2027/2028 und deren Wirksamwerden.
