Stellungnahme - 26-28956-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2026 (DS 26-28956) wurde an BS|ENERGY mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet, welche hierzu mitteilt:

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber in der Stadt Braunschweig betreut BS|NETZ die gesetzlich geforderte Umrüstung der herkömmlichen Messtechnik auf Smart Meter. Der flächendeckende Einbau von intelligenten Messsystemen zahlt dabei nicht nur auf Klimaschutz und Energiewende ein, die neuen Zähler sind außerdem ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft: Sie unterstützen dabei, Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen - eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Besonders wichtig sind intelligente Messsysteme bei Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Wallboxen, die zunehmend Teil der Energieversorgung der Zukunft werden, sowie für das Modell Energy Sharing, der gemeinschaftlichen Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom.

Messstellenbetreiber wie BS|NETZ sind gesetzlich dazu verpflichtet, intelligente Messsysteme in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet zu verbauen. BS|NETZ hat den Rollout 2021 begonnen und wird ihn in den kommenden Jahren konsequent fortführen. Bereits im Dezember 2025 hat BS|NETZ einen wichtigen Meilenstein im Rahmen des Rollouts erreicht und schon den 10.000. intelligenten Stromzähler installiert. Damit hat das Unternehmen als einer von wenigen Messstellenbetreibern die 20 Prozent-Quote aus dem Messstellenbetriebsgesetz zum Stichtag 31.12.2025 sogar übertroffen. In den kommenden Jahren sollen alle geeigneten Messstellen in Braunschweig - insgesamt rund 175.000 - mit der intelligenten Messtechnik ausgestattet werden. 

 

Doch der Ausbau der Smart Meter allein greift für die Umsetzung von Energy Sharing zu kurz. § 42c EnWG setzt Artikel 15a der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in nationales Recht um. Ziel der Regelung ist es, Energiekunden (mit Ausnahme größerer Unternehmen) zu ermöglichen, Strom aus Erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu nutzen, auch wenn dabei das Netz der allgemeinen Versorgung in Anspruch genommen wird. Damit sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, lokal erzeugten EE-Strom gemeinsam zu verbrauchen. Politisch wird dies als wichtige Möglichkeit der Teilhabe der Bürger an der Energiewende bewertet.

 

Für die praktische Umsetzung ist wesentlich, dass das Teilen von Strom zunächst nur innerhalb eines zusammenhängenden Verteilernetzes zulässig sein soll. Der Gesetzgeber knüpft die gemeinschaftliche Nutzung damit zunächst an eine netztechnisch und administrativ eingrenzbare Struktur. Dies soll die Handhabung der Bilanzierung, die energiewirtschaftliche Abwicklung sowie die Zuordnung von Einspeisung und Verbrauch erleichtern. Nach der Konzeption der §§ 42c ff. EnWG ist eine Ausweitung auf angrenzende Verteilernetze erst ab dem 1. Juni 2028 vorgesehen. 

 

Eine weitere zentrale Voraussetzung ist die Einrichtung einer digitalen Plattform. Über diese Plattform sollen insbesondere die Zuordnung der Teilnehmer, die Erfassung der Strommengen, die Verteilungsschlüssel innerhalb der Gemeinschaft sowie die Marktkommunikation abgewickelt werden. Die Plattform ist damit nicht nur ein technisches Hilfsmittel, sondern ein zentrales Element des gesamten Umsetzungsmodells. Sie soll Transparenz darüber schaffen, welche Strommengen innerhalb der Gemeinschaft geteilt werden, wie diese den teilnehmenden Letztverbrauchern zugeordnet werden und welche Reststrommengen weiterhin über einen klassischen Liefervertrag zu decken sind. 

 

Hinzu kommt, dass Energy Sharing nicht zu einer vollständigen Herauslösung aus den bestehenden Marktstrukturen führt. Auch Teilnehmer einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft bleiben grundsätzlich an das reguläre Strommarktdesign angebunden. Sie benötigen weiterhin einen Stromlieferanten für den Reststrombezug, sofern ihr Verbrauch nicht vollständig durch die gemeinschaftlich genutzten EE-Mengen gedeckt wird. Ebenso bleiben die allgemeinen Anforderungen an Messung, Bilanzierung, Netznutzung und Abrechnung bestehen. Der gemeinschaftlich genutzte Strom bewegt sich daher nicht in einem rechtsfreien oder von den Marktprozessen losgelösten Raum, sondern muss in die bestehenden energiewirtschaftlichen Prozesse integriert werden.

 

Auch wenn der rechtliche Rahmen für eine Umsetzung für die Zeit ab Juni 2026 geschaffen wurde, bleiben die konkreten Umsetzungsmechanismen sowie regulatorische Rahmenbedingungen aktuell noch offen. Die gesetzliche Einführung von § 42c EnWG eröffnet zwar den Rechtsrahmen, überlässt jedoch viele Detailfragen weiterhin der Ausgestaltung durch untergesetzliche Vorgaben, technische Standards und regulatorische Festlegungen. Dies betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Plattform, die Verantwortlichkeiten für Datenverarbeitung und Marktkommunikation, die Methodik der Mengenaufteilung, die Behandlung von Überschussstrom sowie die Frage, wie Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und sonstige Preisbestandteile im Einzelnen zu berücksichtigen sind. 

 

BS|NETZ begrüßt die Möglichkeiten, die durch die Novelle geschaffenen Möglichkeiten ausdrücklich und weiß um die zentrale Rolle, die dem Verteilnetzbetrieb bei der Umsetzung des Energy Sharings zukommen. Unsere Experten befassen sich bereits eingehend mit den rechtlichen, technischen sowie strategischen Implikationen, die daraus resultieren. Unterstützt wird die Branche dabei durch die zuständigen Fachverbände. Beispielsweise erarbeitet der BDEW aktuell entsprechende Anwendungshilfen, Vertragsmuster und weitere hilfreiche Dokumente. Dennoch ist zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage über die konkreten Modelle der Umsetzung von Energy Sharing auch in Braunschweig möglich. Sobald diese feststehen, wird BS|NETZ proaktiv dazu u.a. auf der Unternehmenswebpage www.bs-netz.de berichten. 

 

Die Verwaltung teilt dazu ergänzend Folgendes mit:

Grundsätzlich wird das Thema Energy Sharing seitens der Stadtverwaltung als eine interessante und zukunftsorientierte Entwicklung positiv bewertet. Für die Stadtverwaltung besitzt dabei insbesondere die lokale Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen eine hohe Relevanz. Ziel ist es, erneuerbare Energien möglichst unmittelbar vor Ort zu erzeugen und zu verbrauchen, um sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile zu realisieren. Dieses Geschäftsfeld wird im kommunalen Kontext bereits heute maßgeblich über die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG abgebildet, die Photovoltaikanlagen insbesondere auf kommunalen Dachflächen der Stadt Braunschweig projektiert und betreibt.

Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die konkrete Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen maßgeblich von den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen sowie den energiewirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen abhängt. Im Fall der lokalen Energieversorgung kommt hierbei insbesondere der Rolle der BS Energy besondere Bedeutung zu, da Fragen der Netzinfrastruktur und energiewirtschaftlichen Abwicklung berührt werden.

Seitens der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG finden bereits Gespräche zum Themenblock Energy Sharing mit der BS Netz statt. Die Potenziale lokaler Erzeugungs- und Verbrauchsgemeinschaften werden grundsätzlich als vielversprechend bewertet.

Unabhängig davon wird die Stadtverwaltung Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam begleiten und den Austausch zu innovativen Ansätzen der Energieversorgung, vor allem über die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG, grundsätzlich unterstützen.

 

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26.05.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen