Stellungnahme - 25-26852-01
Grunddaten
- Betreff:
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Baumfällungen und Nachpflanzungen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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26.05.2026
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Sachverhalt
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Die Nachpflanzungen aus der Baumfällliste 2024 sind mit den folgenden Baumarten geplant oder bereits umgesetzt:
Salzdahlumer Straße: Malus tschonoskii und Tilia x euchlora
Am großen Schafkamp (Grünzug): Fraxinus pennsylvanica
Am großen Schafkamp (Straße): Fraxinus ornus 'Obelisk'
Rethemeyerstraße: Liriodendron tulipifera und Magnolia x loebneri 'Merril'. Auf die Verwendung von Kastanien wurde wegen bereits im direkten Umfeld erkrankter Bäume verzichtet. Daher wurde der südliche Straßenabschnitt 2025 mit Magnolien bepflanzt. Weitere krankheitsbedingt im nördlichen Straßenabschnitt ausfallende Kastanien werden durch Tulpenbäume (Liriodendron tulipifera) ersetzten (erste Pflanzung Herbst 2025), welche einen ähnlichen Wuchs aufweisen. So soll das Ortsbild erhalten bleiben.
Im Buchenkamp verzögert sich die Nachpflanzung aufgrund eines Rechtsstreites.
Die Bepflanzung der Straße Zum Heseberg ist für die Pflanzperiode 2026/27 geplant. Über die Auswahl der Baumart wurde noch nicht final entschieden.
Die verbliebenen Standorte eignen sich nicht zur Nachpflanzung. Die Baumbestände vor Ort sind so dicht, dass dort keine Nachpflanzungen durchgeführt werden können.
Zu 2: Die in Rede stehenden Rosskastanien waren durch das Bakterium Pseudomonas syringae pv. Aesculi befallen (sog. Kastanienbluten). Da derzeit kein Heilmittel für diese Krankheit existiert, muss aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in schweren Fällen wie diesem die Fällung erfolgen.
Die Nachpflanzungen erfolgen nach den im Punkt 1 genannten Kriterien und Baumarten.
Zu 3: In Fällen akuter Gefahr – etwa durch Bruch- oder Umsturzgefahr – ist ein längerer zeitlicher Vorlauf nicht möglich, da die zeitnahe Gefahrenabwehr höchste Priorität besitzt. Die Baumpflege muss flexibel und schnell auf berechtigte Warnhinweise reagieren, sei es von Baumkontrolleuren, im Zusammenhang mit Baustellensituationen, durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeitenden anderer Organisationseinheiten oder als Folge unvorhersehbarer Ereignisse wie Extremwetterlagen.
Regelmäßige Kontrollen, sorgfältige Dokumentation und die Einbindung politischer Gremien gewährleisten, dass Entscheidungen zu Baumfällungen transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit der Verkehrssicherheit getroffen werden. Die Stadtbezirksräte werden hierbei in der Regel kurzfristig über geplante Baumfällungen bei zwei oder mehr zu fällenden Bäumen informiert.
