Mitteilung - 26-29057
Grunddaten
- Betreff:
-
Überwindung von Wohnungslosigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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02.06.2026
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Die Anzahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen hat in den vergangenen Jahren bundesweit kontinuierlich zugenommen. Auch wenn es keine einheitliche Statistik zur Anzahl und zu bestimmten Merkmalen Wohnungsloser gibt, gehen sowohl offizielle Angaben der Bundesregierung als auch Schätzungen einschlägiger Akteure von mindestens einer Verdoppelung der bundesweiten Betroffenenzahlen in den letzten Jahren aus.
So ermittelte die seit 2022 bestehende Wohnungslosenstatistik des Bundes einen Anstieg der Anzahl Wohnungsloser von rund 263.000 zu Beginn des Jahres 2022 auf rund 531.600 Anfang 2025. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kommt auf Basis von Hochrechnungen zu dem Ergebnis, dass die Anzahl wohnungsloser Menschen zwischen Juni 2021 und Juni 2024 sogar um 492.000 auf insgesamt 760.000 Personen gestiegen ist.
Auch in Braunschweig ist in der jüngeren Vergangenheit eine Zunahme wohnungsloser Personen zu beobachten. So stieg die Anzahl ordnungsrechtlich untergebrachter Personen von Ende 2021 bis Ende 2025 von 189 auf 248 (DS 26-28910). Die jährlichen Erhebungen der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen, welche neben den ordnungsrechtlich Untergebrachten auch Auskünfte von Sozialberatungsstellen und Trägern weiterer Wohnungsloseneinrichtungen einfließen lassen, weisen für Braunschweig einen Anstieg der Anzahl wohnungsloser Menschen von 360 im Januar 2023 auf 551 im Januar 2025 auf.
Eine Einschätzung der Situation der Bevölkerungsgruppe der von Wohnungslosigkeit bedrohten oder aufgrund verschiedener Lebenssituationen bzw. Problemlagen akut auf Wohnungssuche befindlichen Personen können die Daten der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfen (ZSW) ermöglichen. Hier hat sich die Anzahl der bei der ZSW gelisteten Personen von 883 zum Stichtag im Jahr 2021 auf 1.298 in 2024 erhöht (DS 24-23717, 25-26235). Zudem nahmen die Fallzahlen der Stelle 50.12 Wohnhilfen von 2021 auf 2023 um rund 36 Prozent zu.
Die Gründe für die allgemeinen Steigerungen der Betroffenenzahlen sind dabei vielfältig, hängen jedoch häufig mit dem Zuwanderungsgeschehen, verbreiteter Armut bzw. Armutsgefährdung, dem Fehlen bezahlbaren Wohnraums und somit einem nachhaltig angespannten Wohnungsmarkt zusammen. Ferner spielen viele verschiedene individuelle Hemmnisse eine Rolle dabei, dass Menschen keine eigene Wohnung haben.
Gemäß dem Ratsbeschluss zur Prüfung eines möglichen Prozesses zur Erstellung eines Kommunalen Aktionsplans (DS 24-24648-01) soll sich die Erarbeitung am 2024 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 orientieren und daraus auf Braunschweig übertragbare Maßnahmen darstellen, die u. a. die Adaption des Housing-First-Ansatzes beinhalten sowie die Bedürfnisse spezieller Personengruppen berücksichtigen. Daneben ist der Prozess der Aktionsplanerstellung partizipativ und interdisziplinär anzulegen.
Bereits in 2025 wurde seitens der Verwaltung die sogenannte AG Wohnungsnotfälle als Arbeitsgremium einberufen. Diese steht in Nachfolge der seinerzeit aus dem Bündnis für Wohnen resultierenden AG 2 – Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt. Die AG setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen.
In der AG wurden bereits verschiedene Angebote zusammengetragen und erste Diskussionen über die aktuelle Situation, vergangene Entwicklungen sowie perspektivische Möglichkeiten zur Verbesserung des in Braunschweig existierenden Hilfesystems geführt. So ist zunächst eine mögliche Struktur eines Kommunalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungslosigkeit entstanden, die folgende Aspekte aufgreift:
- Zielformulierung
- Beschreibung von Rahmenbedingungen
- Ist-Stands-Erhebung bzw. Analyse des Bestandes an Hilfs- und Unterstützungsangeboten
- Feststellung des Bedarfs (unter Beachtung besonderer Zielgruppen)
- Formulierung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen
In Braunschweig existiert bereits eine breite Palette unterschiedlichster Hilfs- und Unterstützungsangebote öffentlicher und freier Träger. Es befinden sich auch mehrere Ansätze sowohl zur Verbesserung der ordnungsrechtlichen Unterbringung als auch zur bedarfsgerechten Ausdifferenzierung weiterer Angebote im Prozess (DS 26-28236).
Mit der Erstellung eines Kommunalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungslosigkeit würden die bereits vorhandenen vielfältigen Ansätze gebündelt, bei Bedarf um weitere ergänzt und damit eine ganzheitliche Betrachtung gewährleistet, die dem Thema strategisch und möglichst effizient begegnet.
Die Benennung eines konkreten Zeitpunktes, zu dem die Wohnungslosigkeit in Braunschweig überwunden sein soll – analog zum Nationalen Aktionsplan – erscheint vor dem Hintergrund komplexer struktureller und individueller Problemlagen aktuell als schwierig und wird daher zunächst nicht thematisiert. Vielmehr bedarf es einer kontinuierlichen und kooperativen Zusammenarbeit verschiedener Akteure, um sich fortwährend auf sich ändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen einzustellen und somit Menschen ohne eigene Wohnung oder bei drohendem Wohnungsverlust adäquate Hilfs- und Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen.
